Kinder sollen mitreden können, wenn es um ihr Leben geht. Dafür müssen die Erwachsenen den Kindern zuhören, ihre Aussagen ernst nehmen und in Entscheidungen berücksichtigen. Kein Kinderspiel. Im Gegenteil. Ein Bericht zeigt: Das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung wird in der Praxis nur mangelhaft angewandt.
Die Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ befasst sich mit dem Recht des Kindes auf Meinungsäusserung und Anhörung (Artikel 12), einem der Grundpfeiler der Konvention für die Rechte des Kindes (KRK). Kommunikation ist fast so wichtig wie das tägliche Brot, denn Sprache und Gehör sind wesentliche Bestandteile unserer Persönlichkeit. Daher ist Partizipation auch ein sogenanntes Persönlichkeitsrecht und steht jedem Individuum, und somit auch Kindern und Jugendlichen zu.
„Seit 200 Jahren, seit der Französischen Revolution, hat in der westlichen Welt jeder männliche Erwachsene - und zum Glück inzwischen auch jede Frau - den Anspruch auf rechtliches Gehör. Nun ist es höchste Zeit, dass dieses fundamentale Recht des Individuums auch für jedes Kind eine Selbstverständlichkeit wird“, so Pierre Maudet, Präsident der EKKJ.
Artikel 12 : Adäquate Beteiligung stärkt Kinder und fördert die Bewältigung schwieriger Lebenslagen
Artikel 12 KRK kommt dann zum Tragen, wenn eine schwierige Situation besteht: Scheidung, Kindesschutz oder andere rechtliche Verfahren. Eine gute Umsetzung dieses Rechts führt dazu, dass die betroffenen Kinder die problematische Lage besser bewältigen können. Gerade für Kinder und Jugendliche sind die Erfahrung und das Erlernen eines „gesunden“ Umgangs mit Konflikt- und Krisensituationen besonders wichtig. Aus der Psychologie wissen wir, dass eine sinnvolle, altersgerechte – also adäquate Beteiligung Kinder grundsätzlich stärkt. Sie fühlen sich nicht einfach „ausgeliefert“, sondern erleben sich als selbstwirksam und können dadurch unter diesen Umständen sogar an dieser Erfahrungen wachsen.





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