Bisher werden Nonprofit-Organisationen (NPO) meistens von ehrenamtlichen Vorständen und Stiftungsräten geführt und lediglich mit einem Spesenersatz entschädigt. Nach Schätzungen erbringen Ehrenamtliche und Freiwillige in der Schweiz jährliche Arbeitsleistungen, die rund 80’000 Vollzeitstellen entsprechen. Allein Stiftungen weisen einen geschätzten Bedarf von gegen 76’000 Stiftungsräten auf. Die Entwicklungen der letzten Jahre geben jedoch Anlass, die «reine» Ehrenamtlichkeit auf den Prüfstand zu stellen. Der stetig wachsenden Zahl an NPO – die Hälfte aller gemeinnützigen Stiftungen wurden in den letzten zehn Jahren gegründet – stehen immer höhere Anforderungen gegenüber. Einerseits entstehen laufend neue gesetzliche Vorschriften, anderseits befindet sich der Sektor in einer ausgeprägten Professionalisierungsphase. Bei vielen Stiftungsräten und Vereinsvorständen sind die fachlichen und zeitlichen Anforderungen mittlerweile mit jenen von KMU-Verwaltungsäten vergleichbar und die Haftungsrisiken infolge fehlender Déchargemöglichkeit sogar weitaus grösser.
Zunehmende Akzeptanz der Behörden
Die von der Universität Basel publizierte Studie wurde von Kaspar Müller und Daniel Zöbeli verfasst. Ihre systematische Umfrage bei den wichtigsten Stiftungsaufsichts- und Steuerbehörden zeigt, dass moderate und leistungsbezogene Entschädigungen gemeinnütziger Leitungsgremien zunehmend akzeptiert werden. So weist die Aufsichtsbehörde Baselland in einem Informationsschreiben darauf hin, «dass im heutigen Umfeld und abhängig von der Grösse und vom Tätigkeitsbereich die Führung von Stiftungen den Einsatz von professionellen Kräften» verlange. Deshalb könne «aufgrund einer reglementarischen Grundlage auch ein moderates, das übliche Mass nicht übersteigendes Sitzungsgeld» festgelegt werden. Offensichtliche Missbräuche wie Entschädigungsexzesse im gemeinnützigen Bereich seien selten.Die Autoren der Studie halten fest, dass die Entschädigung professioneller Arbeit das Nonprofit-System nicht grundsätzlich in Frage stellt – ganz im Gegenteil. Aus Effizienzüberlegungen sind moderate Ent¬schädigungen so lange angemessen, wie die geleistete Arbeit mehr wert ist als die Bezahlung. Zudem fällt es der Organisation leichter, die entsprechende Leistung in einer verbindlichen Qualität einzufordern.



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