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Wie viel darf ein Stiftungsrat oder ein Vereinspräsident verdienen?

29 March 2012
Wie viel darf ein Stiftungsrat oder ein Vereinspräsident verdienen?

In der Schweiz gibt es derzeit gegen 12’500 Stiftungen, 76’000 Vereine und 10’000 Genossenschaften. Gemeinnützige Arbeit wird umso wichtiger, je mehr sich der Staat aus Spargründen aus bisherigen Aufgabengebieten zurückzieht. Eine kürzlich publizierte Studie nimmt erstmals umfassend zur bisherigen Praxis von Aufsichts- und Steuerbehörden Stellung: Moderate Entschädigungen stellen das Nonprofit-System nicht in Frage – im Gegenteil. Es müssen auch künftig genügend Freiwillige bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und sich dabei einem Haftungsrisiko auszusetzen.

Bisher werden Nonprofit-Organisationen (NPO) meistens von ehrenamtlichen Vorständen und Stiftungsräten geführt und lediglich mit einem Spesenersatz entschädigt. Nach Schätzungen erbringen Ehrenamtliche und Freiwillige in der Schweiz jährliche Arbeitsleistungen, die rund 80’000 Vollzeitstellen entsprechen. Allein Stiftungen weisen einen geschätzten Bedarf von gegen 76’000 Stiftungsräten auf. Die Entwicklungen der letzten Jahre geben jedoch Anlass, die «reine» Ehrenamtlichkeit auf den Prüfstand zu stellen. Der stetig wachsenden Zahl an NPO – die Hälfte aller gemeinnützigen Stiftungen wurden in den letzten zehn Jahren gegründet – stehen immer höhere Anforderungen gegenüber. Einerseits entstehen laufend neue gesetzliche Vorschriften, anderseits befindet sich der Sektor in einer ausgeprägten Professionalisierungsphase. Bei vielen Stiftungsräten und Vereinsvorständen sind die fachlichen und zeitlichen Anforderungen mittlerweile mit jenen von KMU-Verwaltungsäten vergleichbar und die Haftungsrisiken infolge fehlender Déchargemöglichkeit sogar weitaus grösser.

Zunehmende Akzeptanz der Behörden

Die von der Universität Basel publizierte Studie wurde von Kaspar Müller und Daniel Zöbeli verfasst. Ihre systematische Umfrage bei den wichtigsten Stiftungsaufsichts- und Steuerbehörden zeigt, dass moderate und leistungsbezogene Entschädigungen gemeinnütziger Leitungsgremien zunehmend akzeptiert werden. So weist die Aufsichtsbehörde Baselland in einem Informationsschreiben darauf hin, «dass im heutigen Umfeld und abhängig von der Grösse und vom Tätigkeitsbereich die Führung von Stiftungen den Einsatz von professionellen Kräften» verlange. Deshalb könne «aufgrund einer reglementarischen Grundlage auch ein moderates, das übliche Mass nicht übersteigendes Sitzungsgeld» festgelegt werden. Offensichtliche Missbräuche wie Entschädigungsexzesse im gemeinnützigen Bereich seien selten.

Die Autoren der Studie halten fest, dass die Entschädigung professioneller Arbeit das Nonprofit-System nicht grundsätzlich in Frage stellt – ganz im Gegenteil. Aus Effizienzüberlegungen sind moderate Ent¬schädigungen so lange angemessen, wie die geleistete Arbeit mehr wert ist als die Bezahlung. Zudem fällt es der Organisation leichter, die entsprechende Leistung in einer verbindlichen Qualität einzufordern.

Entschädigung für operative Tätigkeiten

Grundsätzlich wird zwischen (fixen) Positionsentschädigungen und Sitzungsgeldern für die strategische Führung der Organisation und Entschädigungen für ausserordentliche, meist operative Tätigkeiten unterschieden. Werden für erstere im Schnitt Sitzungsentschädigungen zwischen 200 und 300 Franken akzeptiert, können Mitglieder des obersten Leitungsgremiums für Aufgaben, die über die ordentliche Tätigkeit hinausgehen, gemäss der Schweizerischen Steuerkonferenz nach maktüblichen Koniditionen entschädigt werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Grundsätze in einem Reglement schriftlich festgehalten und von einer übergeordneten Instanz gutgeheissen werden. Auch verlangt das Transparenzgebot, Entschädigungen von Vereinsvorständen und Stiftungsräten in der Jahresrechnung offenzulegen.


Ein Punkt wurde in der aktuellen Debatte bis jetzt kaum erwähnt: Anstelle einer Bezahlung gibt es in der Praxis viele andere Möglichkeiten, Stiftungsräten und Vereinsvorständen indirekte Vorteile zukommen zu lassen – und diese sind dann in der Regel alles andere als systematisch, gerecht oder transparent. Sei es etwa, dass überteuerte Leistungsaufträge an Stiftungsräte vergeben werden oder Vorstände von kostenlosen Dienstleistungen profitieren (luxuriöse Hotel- und Restau¬rantbesuche, Gratisferien im Clubhaus, kostenlose Benützung des Büros) usw. Zudem besteht vor allem bei vermögenden Einrichtungen das Risiko, dass im Anlagebereich von Kickbacks und allerlei anderen «Geschenken» profitiert werden könnte.

 
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