Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» eröffnet. Auch der Bundesrat will den Naturschutz verstärken. Die Initiative geht ihm jedoch zu weit, da sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken würde. Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat ausreichend Lebensraum für Pflanzen und Tiere schaffen. So will er das Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiete zu bestimmen, gesetzlich verankern. Damit möchte er die Artenvielfalt besser schützen und fördern. Auch in Siedlungsgebieten soll die Biodiversität gestärkt werden.
Die am 8. September 2020 vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» eingereichte Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» verlangt einen stärkeren Schutz von Biodiversität und Landschaft. Mit einer Anpassung der Bundesverfassung will die Initiative den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordert dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand.
Auch der Bundesrat will die biologische und landschaftliche Vielfalt stärker schützen und fördern, da sie die Grundlage des Lebens und der Wirtschaft ist. Die Initiative geht dem Bundesrat jedoch zu weit, weil sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen beträchtlich einschränken würde.
Mehr Naturnähe in Quantität und Qualität
Der Kern des indirekten Gegenvorschlags ist das Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Biodiversitäts-Schutzgebiete im Naturund Heimatschutzgesetz (NHG) zu verankern. An diesem Ziel hat sich der Bundesrat bereits 2012 in seiner Strategie Biodiversität Schweiz orientiert. Aktuell liegt der Anteil dieser Schutzflächen in der Schweiz bei 13,4 Prozent. Mit der gesetzlichen Verankerung des 17-Prozent-Zieles stärkt der Bundesrat seinen Auftrag, in allen Landesteilen und für alle Lebensraumtypen die notwendige Fläche für die biologische Vielfalt zu sichern. Erreichen lässt es sich beispielsweise mit der Ergänzung und Erweiterung der regionalen und lokalen Biotope oder dem bereits angestossenen Ausbau der Waldreservate.
Fläche allein reicht jedoch nicht aus, um die Biodiversität und damit ihre Leistungen für Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zu erhalten und zu fördern. Die Qualität dieser Flächen muss stimmen, um den Bedürfnissen der Arten gerecht zu werden und ihren Verlust zu stoppen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen den besseren Schutz und die stärkere Vernetzung von Lebensräumen für Wildtiere fördern sowie den ökologischen Ausgleich im Siedlungsraum ankurbeln. Konkret heisst das, dass beispielweise naturnah gestalteter Bereiche wie Grün- und Gewässerräume, Stadtwälder, Wasserflächen oder begrünte Dächer und Fassaden entstehen sollen. Denn mehr Naturnähe ist für die biologische Vielfalt und die Bevölkerung wertvoll.
Schliesslich will der Bundesrat die Schönheit und Attraktivität der Schweizer Siedlungen und Landschaften mit einer umfassenden Baukultur fördern. Dafür braucht es die hochwertige und nachhaltige Weiterentwicklung des bestehenden Siedlungsraums und eine qualitativ gute Gestaltung der Landschaft. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit dem Gegenvorschlag eine qualitativ hohe Baukultur im Gesetz zu verankern. Heute sind die Kantone auf Verordnungsstufe verpflichtet, die Bundesinventare in ihren Planungen zu berücksichtigen. Im Zukunft würde diese Bestimmung gesetzlich verankert und damit die Rechtssicherheit gestärkt.
Der Bundesrat hat am 31. März 2021 die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative eröffnet. Sie dauert bis am 9. Juli 2021.
Biodiversitätsinitiative: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag
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