Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) hat an ihrer Jahresversammlung zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele für den Bildungsraum Schweiz aktualisiert. Die langfristig angelegten Ziele wurden basierend auf dem neuen Bildungsbericht 2023 Überprüft und fortgeschrieben. Ein neues Ziel drängt sich nicht auf.
Die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele von Bund und Kantonen stützen sich auf die aktuellen Erkenntnisse des Schweizer Bildungsberichtes 2023. Sie bestätigen die wichtigen strategischen Prioritäten: Alle bildungspolitischen Ziele bleiben relevant und werden langfristig weiterverfolgt. Um neuere Entwicklungen aufzunehmen, wurden die Erläuterungen zu den Zielen teilweise angepasst.
Das gemeinsame Ziel 2, wonach 95% aller 25-Jährigen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen, ist noch nicht für alle Bevölkerungsgruppen erreicht. Wie der Bildungsbericht Schweiz 2023 zeigt, beträgt die entsprechende Quote aktuell 91,4%. Die Abschlussquoten unterscheiden sich dabei deutlich, sei es nach dem Typ der Ausbildung, die die Lernenden im Alter von 15 Jahren absolvieren, oder nach dem Migrationsstatus. Schweizerinnen und Schweizer haben eine höhere Abschlussquote als Ausländerinnen und Ausländer. In der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer wiederum haben höhere Quoten als Personen, die später einwanderten. Schliesslich weisen auch die Kantone unterschiedliche Abschlussquoten auf. Diese vielschichtigen Befunde erfordern differenzierte Massnahmen. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung der Projekte im Rahmen der Berufsbildung 2030.
Die gemeinsamen Ziele 3 und 5 betreffen die gymnasiale Maturität. Im Sommer 2023 haben Bund und Kantone im Rahmen des Projektes «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» die gemeinsam aktualisierten Rechtsgrundlagen verabschiedet. Damit wird die anerkannt hohe Qualität der gymnasialen Maturität weiterhin schweizweit und auf lange Sicht gesichert und der prüfungsfreie Zugang zur Universität mit gymnasialer Maturität langfristig gewährleistet. Zudem steigert die Totalrevision die schweizweite Vergleichbarkeit von Maturitätszeugnissen. Aktuell läuft die Anhörung der EDK zum Rahmenlehrplan. Die revidierten Texte - Verordnung und Reglement, Vereinbarung und Rahmenlehrplan - sollen am 1. August 2024 in Kraft treten.
Neben den acht gemeinsamen bildungspolitischen Zielen koordinieren Bund und Kantone ihre Tätigkeiten auch in weiteren zentralen Themen der Bildungspolitik. Dazu gehören die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), die poliÂtische Bildung (éducation à la citoyenneté), die Implementierung der Fachdidaktiken in der Lehrerinnenund Lehrerbildung sowie die Bekämpfung des Fachkräftemangels insbesondere im Lehrberuf, in den MINT- und den Gesundheitsberufen.
Bund und Kantone verständigen sich seit 2011 auf gemeinsame bildungspolitische Ziele, die sie jeweils in einer gemeinsamen Erklärung festlegen. Seither werden die Ziele unter Berücksichtigung der BilÂdungsberichterstattung regelmässig fortgeschrieben. Die Grundlage für die Zusammenarbeit im Bereich der Ziele bildet die in der Bundesverfassung verankerte Verpflichtung von Bund und Kantonen, gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeit für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz zu sorgen (Art. 61a Abs 1 BV). Während die obligatorische Schule in der Kompetenz der Kantone liegt, sind die Zuständigkeiten im nachobligatorischen Bereich zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt.
Bund und EDK bestätigen ihre gemeinsamen bildungspolitischen Ziele
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