Bundesrat über die Abklärungen zur EU-Entwaldungsverordnung informiert

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Bern, 14.08.2024 - Der Bundesrat wurde am 14. August 2024 über den Stand der Abklärungen zur Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) informiert. Dabei ging es insbesondere um unterstützende Massnahmen der betroffenen Schweizer Branchen und Unternehmen. Die Bundesverwaltung steht weiterhin in engem Austausch mit den von der Verordnung betroffenen Kreisen.

Die EU setzt die EUDR ab 2025 um. Diese Verordnung betrifft Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Rinder, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Ab 2025 können diese Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch dann in der EU auf den Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden, wenn sie nicht auf Flächen produziert wurden, die nach 2020 entwaldet wurden oder generell nicht mit einer Schädigung des Waldes in Verbindung stehen. Auch Schweizer Unternehmen werden von der EUDR betroffen sein.

Der Bundesrat hatte am 14. Februar 2024 die Bundesverwaltung beauftragt, unterstützende Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen zu prüfen und den Austausch mit der Wirtschaft weiterzuführen. An seiner Sitzung vom 14. August 2024 wurde er über den Stand dieser Abklärungen informiert. Im Zentrum standen die Fragen, wie bestehende Daten aus der Forstwirtschaft und Tierhaltung für Herkunftsnachweise von Produkten verwendet werden können oder welche rechtlichen Änderungen notwendig wären, um das Schweizer Recht an die EUDR anzupassen.

Die Bundesverwaltung ist weiterhin im engen und regelmässigen Austausch mit den betroffenen Kreisen. Der Bundesrat wird das Thema bei neuen Erkenntnissen erneut diskutieren.

Der Bundesrat
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