Menschenhandel stellt Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Anwältinnen und Anwälte sowie Opferberatungsstellen immer wieder vor grosse Herausforderungen. Die Fälle sind oft komplex und für die Betroffenen traumatisierend. Um diesen Problemen zu begegnen, organisieren die Universität Bern und das Bundesamt für Justiz am Freitag, 20. September 2024 eine Tagung. Im Mittelpunkt stehen dabei die Strafverfolgung von Menschenhandel sowie die Rechte der Opfer auf Entschädigung und Genugtuung.
Im Juni 2024 veröffentlichte eine Gruppe von Expertinnen und Experten des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) ihre Empfehlungen für die Schweiz. Diese zeigen deutlich, dass der Schutz der Opfer von Menschenhandel in der Schweiz weiter verbessert werden muss. GRETA betont ausserdem, dass der Kampf gegen Menschenhandel nur durch einen multidisziplinären Ansatz wirksam sein kann. Die Schweiz hat sich im Rahmen des Europaratsübereinkommens (Konvention von Warschau) verpflichtet, die Prävention, den Opferschutz und die Strafverfolgung in diesem Bereich zu verstärken. Deshalb hat der Bundesrat im Juni 2022 einen nationalen Aktionsplan gegen den Menschenhandel für die Jahre 2023-2027 verabschiedet. Ein wichtiger Schwerpunkt dieses Plans ist die bessere Ausbildung von Fachleuten, die mit Opfern von Menschenhandel arbeiten.
Auf der Tagung am 20. September 2024, die vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern und dem Bundesamt für Justiz organisiert wird, kommen Vertreterinnen und Vertreter von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Anwaltschaft und Opferhilfestellen zusammen. Ziel der Veranstaltung ist es, aktuelle Probleme auszumachen und wirksame Instrumente zur Bekämpfung von Menschenhandel zu entwickeln.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit für effektiven Opferschutz
Fur Jonas Weber, Professor für Strafrecht und Kriminologie, ist diese interdisziplinäre Zusammenarbeit eine unabdingbare Voraussetzung für einen verbesserten Schutz von Opfern von Menschenhandel. ’Nur wenn die von Menschenhandel betroffenen Opfer eine professionelle Beratung erhalten, die ihre Verletzlichkeit und ihre Bedürfnisse respektiert, sind diese zu einer Zusammenarbeit mit den Strafbehörden bereit. Ohne Aussagen von Opfern ist es sehr schwierig, strafrechtlich gegen Menschenhandel vorzugehen. Gesetzesbestimmungen allein sind gegen den Menschenhandel wirkungslos, wenn deren Umsetzung nicht als Verbundaufgabe verstanden wird’, so Weber.
Aus diesem Grund ist auch die Forschung im Institut für Strafrecht und Kriminologie, bei welchem der Opferschutz seit vielen Jahren einen Schwerpunkt bildet, interdisziplinär ausgerichtet. ’Der vielseitige Einbezug von Opferbelangen im Unterricht und die grosse einschlägige Expertise in der Forschung macht die Universität Bern für das Bundesamt für Justiz zu einer attraktiven Partnerinstitution’, sagt Weber.
An der Tagung halten unter anderem Petya Nestorova, Generalsekretärin der Fachgruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) und Annatina Schultz, Stv. Generalstaatsanwältin, Staatsanwaltschaft, Kanton Bern, Referate, und es finden Workshops statt. ’Die Tagung bietet den teilnehmenden Fachpersonen die Moglichkeit, Fragen einzubringen, Kontakte zu knüpfen und sich uber bewährte Praktiken auf diesem Gebiet auszutauschen’, so Weber abschliessend.
Medienschaffende sind herzlich zur Veranstaltung eingeladen:
Datum: Freitag, 20. September 2024, 09.15 - ca. 16.45 Uhr
Ort: Universität Bern, Uni S, Schanzeneckstr. 1, 3012 Bern, Erdgeschoss, Raum S003
Eintritt: Für Medienschaffende frei, gerne nehmen wir Ihre Reservation entgegen.
Das Tagungsprogramm finden Sie unter: www.krim.unibe.ch/tagungen/menschenhandel
Wir bitten Sie, sich bis am Montag, Donnerstag, 19. September 2024 per E-Mail an tagung.krim.rw@unibe.ch anzumelden.
Petya Nestorova (auf Englisch oder Französisch) und Jonas Weber stehen im Anschluss an die Tagung für Interviewfragen zur Verfügung. Interviewanfragen sind auch an die obengenannte Adresse zu richten.