Die Universität Zürich hat nicht von sich aus Daten von Mitarbeitenden, die in mit Medien standen, herausgegeben. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich im Rahmen der Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung dazu aufgefordert.
Die Universität Zürich stellt klar, dass sie auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich Daten von Mitarbeitenden herausgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft hat diese Daten, die einen begrenzten Zeitraum betreffen, im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung verlangt.
Die Universität Zürich bedauert die Eskalation der Situation im Zusammenhang mit der Kündigung der Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Institutes und Museums ausserordentlich. Die Kündigung erfolgte wie bereits bekannt wegen gravierenden Verletzungen der Loyalitätspflichten durch die gekündigte Mitarbeiterin und unter vollumfänglicher Wahrung ihrer Rechte. Die Universität Zürich hofft angesichts der aktuellen Situation, dass die laufende Untersuchung der Zürcher Staatsanwaltschaft rasch abgeschlossen werden kann.