Informationen wenn Sie die Schweiz verlassen

Informationen wenn Sie die Schweiz verlassen

Kann ich in der Schweiz gemeldet bleiben, wenn ich für ein Postdoc oder ein Doktorat ins Ausland gehe?

Das Verfahren ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In einigen Gemeinden können sich die Einwohnerinnen und Einwohner vorübergehend abmelden und während eines (begrenzten) Auslandsaufenthalts in ihrer Gemeinde wohnen bleiben. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihre Krankenversicherung behalten können. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder kantonalen Behörde.

Kann ich meine Versicherungen in der Schweiz behalten?

  • Ihre Beiträge an die AHV, die IV und die IK enden, sobald Sie nicht mehr in der Schweiz arbeiten, und Sie können sie nicht behalten. Wenden Sie sich an unsere Seite zur AHV/IV/IV in der Rubrik Versicherungen.
  • Auch die Arbeitslosenversicherung endet, sobald Sie in der Schweiz aufhören zu arbeiten, und Sie können sie nicht behalten. Wenn Sie jedoch in die Schweiz zurückkehren und arbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Arbeitslosigkeit in der Rubrik Versicherungen.
  • Die Krankenkassen sind nicht gesetzlich verpflichtet, Personen zu versichern, die im Ausland arbeiten und leben. Einige bieten jedoch internationale Versicherungspolicen an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach deren Angeboten. Auch die Auslandschweizer Organisation bietet nützliche Informationen.

Sozialhilfe für Schweizer Staatsangehörige im Ausland

  • Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland in grosse wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und von den Sozialdiensten keine ausreichende Hilfe erhalten, können sich an die Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer oder an die Auslandschweizerorganisation wenden.
  • Arbeitnehmende und Entlassene in den EU/EFTA-Staaten haben Anspruch auf Sozialhilfe und - im Rahmen des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU/EFTA - auf ein Bleiberecht im Land. Nicht erwerbstätigen Personen (z. B. Arbeitssuchenden, Studenten, Rentnern usw.) und Selbstständigen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, kann die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden.
  • In Frankreich lebende Schweizerinnen und Schweizer müssen sich - im Rahmen eines bilateralen Sozialhilfeabkommens - immer zuerst an die für ihren Wohnort zuständigen Sozialbehörden wenden.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf Arbeitssuche


Wenn Sie als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer eine Stelle in der Schweiz suchen, können Sie sich an das Bundesamt für Migration wenden. Dieses veröffentlicht Ihre Angaben in seinem Bulletin "Auslandschweizer auf Stellensuche", das alle zwei Monate erscheint und an Unternehmen und Arbeitsvermittler in der ganzen Schweiz verteilt wird.

Links und Hinweise