EU/EFTA-bürger

EU/EFTA-bürger

Diese Seite enthält Informationen über die Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen für EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger, die in Deutschland leben und arbeiten möchten.

Wer darf in der Schweiz leben und arbeiten?

  • Um in der Schweiz leben zu können, brauchen Sie einen Job. Sie können auch in der Schweiz leben, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dann brauchen Sie jedoch einen Nachweis über genügend finanzielle Mittel oder falls Sie studieren möchten eine Bestätigung, dass Sie zum Studium an einer Bildungsstätte zugelassen sind.
  • EU/EFTA-Bürger/innen haben, begründet durch das Freizügigkeitsabkommen, das subjektive Recht in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung wird ausgestellt, wenn die verlangten Voraussetzungen erfüllt sind. Siehe Infos vom Staatssekretariat für Migration SEM.
  • Seit dem 1. Januar 2022 gelten für alle Staatsangehörigen der EU/EFTA-Staaten inklusive Kroatien die gleichen Bedingungen.
  • Die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung ist gültig für die gesamte Schweiz, sie ist also nicht an einen bestimmten Kanton oder Arbeitgeber gebunden. Es bedarf keiner Genehmigung, den Arbeitgeber zu wechseln. Lediglich ein Wohnortwechsel muss bei den Behörden gemeldet werden. Es gibt verschiedene Arten der Aufenthaltsbewilligung mit verschiedener Gültigkeitsdauer.

Auf Stellensuche...

  • Stellensuchende brauchen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten keine Bewilligung für Ihren Aufenthalt in der Schweiz.
  • Wenn die Stellensuche mehr als drei Monate dauert, müssen sich die Stellensuchenden bei der zuständigen Behörde anmelden. Sie erhalten eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA, die auf drei Monate befristet ist. Voraussetzung für diese Kurzaufenthaltsbewilligung sind ausreichende finanzielle Mittel.
  • Die Bewilligung kann bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn die Stellensuchenden den Nachweis erbringen, dass sie weiterhin eine Stelle suchen und eine begründete Aussicht besteht, dass sie eine Beschäftigung finden.

Kann ich mich in der Schweiz selbstständig machen?

Wenn Sie sich in der Schweiz selbstständig machen möchten, dann können Sie einen B-Ausweis bei den kantonalen Behörden beantragen (5 Jahre Gültigkeit). Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihre Selbstständigkeit auf einer soliden Basis aufbauen. Die notwendigen Dokumente, die Sie einreichen müssen, variieren von Kanton zu Kanton, sind aber i.d.R. ein Businessplan, Lebenslauf, Nachweis über ausreichend Vermögen, etc.

Schlüsselworte

Alle offiziellen Dokumente und detaillierte Informationen zu den Themen Einreise, Aufenthalt, Arbeitserlaubnis, Rechte und Pflichten, sowie die Abkommen zwischen EU und der Schweiz sind veröffentlicht vom Schweizer Migrationsamt und vom Bundesrat (auf dem Portal der Schweizer Regierung).