
bürger aus drittstaaten
Diese Seite enthält Informationen über die Aufenthaltsbestimmungen für Bürger/Innen aus sogenannten Drittstaaten, die in der Schweiz leben und arbeiten möchten. Bürger/In eines Drittstaates bedeutet, dass Sie weder ein/e Schweizer Staatsbürger/In sind noch ein/e Bürger/In eines EU/EFTA-Staates sind (mit denen die Schweiz die Personenfreizügigkeit beschlossen hat).
Wer kann ich der Schweiz leben und Arbeiten?
- Bürger/Innen der sogenannten Drittstaaten sind in begrenzter Zahl berechtigt, in der Schweiz zu arbeiten. Sie haben nur dann das Recht in der Schweiz zu arbeiten, wenn für die Stelle keine Arbeitskraft aus der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedsstaates rekrutiert werden kann.
- Schweizer Staatsbürger/Innen, EU/EFTA-Bürger/Innen und Ausländer/Innen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wird auf dem Arbeitsmarkt der Vorzug gegeben.
- Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie keine/n passende/n Mitarbeiter/In für Ihre Vakanz gefunden haben. In einigen Fällen werden Ausnahmen gemacht, was die Arbeitserlaubnis angeht, z.B. Hochqualifizierte Wissenschaftler/Innen mit einem Schweizer Studienabschluss in Bereichen in denen es einen Arbeitskräftemangel gibt.
Ich habe einen Schweizer Universitätsabschluss...
- Ausländer/Innen, die im Besitzt eines Schweizer Universitätsabschlusses sind (z.B. Bachelor, Master oder PhD), haben die Berechtigung sich ab Erhalt des Abschlusses für 6 weitere Monate in der Schweiz aufzuhalten, um einen Job zu suchen.
- Der Antrag muss direkt bei der Wohngemeinde gestellt werden (die Verlängerung findet nicht automatisch statt). Der/Die Absolvent/In muss nachweisen, dass er/sie die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden, ein ausreichendes Einkommen und einen Wohnsitz hat.
- Die 6-monatige Verlängerung beginnt mit der offiziellen Bestätigung der Universität über den erfolgreichen Studienabschluss (Auch wenn Sie den Antrag später stellen oder Sie Ihr Studium beenden, bevor Ihre Studienberechtigung ausläuft) der und ist nicht verlängerbar.
Ich möchte meinen PhD in der Schweiz machen...
- Als PhD-Kandidat/In sind Sie an der Universität immatrikuliert und benötigen somit keine Arbeitserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis, selbst wenn Sie bei einer Universität angestellt sind und einen Arbeitsvertrag haben.
- Wenden Sie sich an das Migrationsamt des Kantons, in dem Sie den PhD absolvieren möchten (Liste aller kantonalen Migrationsämter). Sie können Sich ausserdem an das Sekretariat des Instituts wenden, an dem Sie Ihren PhD absolvieren. Dort kann Ihnen bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung geholfen werden.
Wie beantrage ich eine Arbeitsgenehmigung?
Sie haben eine Stelle in der Schweiz gefunden. Nun benötigen Sie eine Arbeitsgenehmigung. Wie gehen Sie vor?
In der Schweiz sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für das Einholen der Arbeitsbewilligung zuständig. Sie stellen ein Gesuch bei der zuständigen kantonalen Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde. Diese Behörden beantworten zudem Fragen zum Verfahren und den einzureichenden Gesuchsunterlagen.
Kann ich mich in der Schweiz selbstständig machen?
- Inhaber eines gültigen C-Ausweises oder der/die Ehepartner/In haben einen Rechtsanspruch sich in der Schweiz selbstständig zu machen.
- Alle übrigen Personen haben keinen rechtlichen Anspruch auf selbstständige Arbeitstätigkeit. Sie müssen bei den zuständigen kantonalen Behörden ein entsprechendes Gesuch stellen. Entscheidend bei der Beurteilung ist - neben den erforderlichen persönlichen Voraussetzungen - der glaubhafte Nachweis, dass das Unternehmen eine "nachhaltig positive Auswirkung auf den Arbeitsmarkt Schweiz" wahrnehmen kann.
- Wird das Gesuch von den kantonalen Behörden anerkannt, erhält der Unternehmende edntweder eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) oder eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B).
Welche Arten von Aufenthaltsbewilligungen gibt es?
Auf der Seite des Staatssekretariats für Migration SEM finden Sie alle nötigen Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige.
Nützliche Links
- Informationen zu Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung für Ausländer/Innen in der Schweiz werden vom Staatssekretariat für Migration zur Verfügung gestellt.
- Die FAQ-Seite zu Einreise und Aufenthalt in der Schweiz vom Staatssekretariat für Migration kann sehr hilfreich sein.