Umweltrecht und Vollzug

LocationBrugg, North West Switzerland, Switzerland
CategoryEnvironment
Law
typeCAS

Seit der Industrialisierung wächst unser Produktionsvolumen stetig. Parallel zu diesem Wachstum nimmt die Belastung von Luft, Wasser und Boden laufend zu. Als Reaktion auf die negativen Folgen für Natur und Mensch erlässt der Bund seit Anfang der 80er-Jahre Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Umwelt.

Dieses CAS-Programm vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um in unterschiedlichen Rollen und Funktionen zum Vollzug des Umweltrechts und zu seiner Weiterentwicklung beizutragen. Das CAS-Programm richtet sich an Nicht-Jurist*innen sowie an Jurist*innen ohne vertiefte Vorkenntnisse im Umweltrecht. Das Umweltrecht ist ein eigenständiges Gebiet des internationalen und des innerstaatlichen Rechts. Zum Verständnis der Begriffe und Systeme werden zuerst die rechtlichen Grundbegriffe und das Gesetzgebungsverfahren sowie das Zusammenspiel von Umweltvölkerrecht und Landesrecht erklärt. In der Folge werden das Umweltrecht und seine Instrumente im Überblick vorgestellt und in ausgewählten Gebieten praxisbezogen vertieft und diskutiert.

Das schweizerische Umweltrecht wird zunächst im Überblick und in seiner Geschichte vorgestellt, die Rollen und Kompetenzen der Behörden im föderalen Staat werden erklärt, die Handlungsräume der staatlichen und nicht staatlichen Akteure dargelegt. Der Stand des heute gültigen schweizerischen Umweltrechts wird vermittelt, und aktuelle Weiterentwicklungen werden thematisiert.

Das internationale Umweltrecht ist ein Spezialbereich des internationalen Rechts mit eigenen Prinzipien, einer historisch gewachsenen Struktur und definierten thematischen Feldern. Es entwickelt sich in einer internationalen Dynamik weiter, entfaltet seine Wirksamkeit aber vorwiegend über die staatlichen Akteur*innen, wobei es zunehmend auch direkt von der international tätigen Privatwirtschaft und Nichtregierungsorganisationen vollzogen wird. Einer Einführung in die Geschichte des internationalen Umweltrechts (vom 19. Jahrhundert bis heute) folgt die Darlegung der Struktur des internationalen (UNO- Umweltrecht, WTO-Umweltrecht, Umweltrechtskonventionen) und des regionalen Umweltrechts (regionale Umweltkonventionen und Richtlinien der OECD, der OSZE, der ECE, der EU und des Europarates), die für das Umweltrecht in der Schweiz und für die Tätigkeit von Schweizer Akteur*innen im Ausland massgebend sind.

Inhalte

Schweizerisches Umweltrecht

  • Rechtliche Grundbegriffe, Funktionen der verschiedenen staatlichen Ebenen, Gesetzgebungsverfahren und die Entwicklung des schweizerischen Umweltrechts
  • Das Umweltrecht im Überblick, das Umweltschutzgesetz und verwandte Gesetzgebungen (z. B. Gewässerschutz, Wald, Natur- und Heimatschutz, Klima und Energie)
  • Übersicht über die Verordnungen zum Umweltschutzgesetz

Internationales Umweltrecht

  • Quellen, Akteur*innen und Struktur des Umweltvölkerrechts
  • Die Prinzipien des internationalen Umweltrechts, Soft Law, Verfahren (Informations-, Warn- und Konsultationspflichten; z. B. UVP und Aarhus-Konvention)
  • Das internationale Umweltrecht im Umfeld des internationalen Handelsrechts und der Menschenrechte

Die Raumplanung in der Schweiz dient auch dem Schutz der Umwelt und wird stetig komplexer. So stellen u. a. die Nutzung erneuerbarer Energien und die Nutzung des Untergrunds sowie die Gestaltung der Gewässerräume die Raumplanung vor neue und anspruchsvolle Herausforderungen.

Über die Entwicklung und den Aufbau des klassischen Raumplanungsrechts in der Schweiz wird an weitere raumwirksame Tätigkeiten und Planungen aus jüngerer Zeit angeknüpft. Es wird aufgezeigt, wie sich die  Raumplanung auch als Instrument des Umweltschutzes in einem demokratischen und föderalen Land wie der Schweiz weiterentwickelt.

Das Integrated Water Resource Management (IWRM) steht im Kern des modernen Gewässerschutzes; ein Ansatz, bei dem Süsswasser gesamtheitlich, das «blaue», das «grüne» und das «braune» Wasser umfassend, im  natürlichen Einzugsgebiet verwaltet wird und die Ökosystemleistungen einer Renaturierung in eine wirtschaftliche Gesamtbilanz einbezogen werden. Die Wirksamkeit völkerrechtlicher Umweltnormen in der Schweiz wird in diesem Modul am Beispiel des Rheins dargelegt und diskutiert.

Der Eingriff des Menschen in Ökosysteme hat zu einer starken Verminderung der Artenvielfalt geführt. Das hat einen Einfluss auf die Lebensgrundlagen in unserer Welt. Funktionierende Ökosysteme sind die Basis aller lebensversorgenden Prozesse in unserer Welt.

Inhalte

Schweizerisches Umweltrecht

  • Das Raumplanungsrecht
  • Das Gewässerschutzrecht
  • Das Bodenschutzrecht
  • Biotopenschutz, Landschaftsschutz, Moorbiotop- und -landschaftsschutz, Artenschutz, Gentechnik im Ausserhumanbereich, Umgang mit gefährlichen Organismen

Internationales Umweltrecht

  • Die UN-Wasserlaufkonvention, die UNECE-Binnengewässerkonvention
  • Das Rheinschutzregime
  • Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), das Internationale Protokoll über die biologische
    Sicherheit ( Cartagena-Protokoll ), das Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und
    die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya-Protokoll), die Konventionen von Bonn und Bern, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

Klimaschutz und Energiefragen gehören heute zu den wichtigsten Herausforderungen der Schweiz und der internationalen Staatengemeinschaft. Grundlegende Fragen der Lebensgestaltung, der Ökonomie und der politischen Handlungsspielräume hängen damit zusammen.

Die Luft ist heute in der Schweiz wesentlich sauberer als vor einer Generation. Das hat damit zu tun, dass im regionalen Umweltrecht wirksame Instrumente des präventiven Umweltschutzes ausgearbeitet worden sind, die heute im globalen Klimaschutzregime eine weltweite Verbreitung erfahren sollen.

Inhalte

Schweizerisches Umweltrecht

  • Die Luftreinhalteverordnung und ihr Vollzug: die Rollen des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden; die Vollzugsinstrumente

  • Die CO2-Gesetzgebung; Klimaprojekte im Inland
  • CO2-neutrales Wohnen und nachhaltige Mobilität
  • Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien

Internationales Umweltrecht

  • Die 1979 Luftreinhaltekonvention LRTAP (Genfer Konvention) und ihre Protokolle
  • Die 1985 Wiener Konvention zum Schutz des stratosphärischen Ozons
  • Die 1992 UN-Klimakonvention und ihre Vollzugsinstrumente
  • Klimaschutz Compliance in der Schweiz: CO2 Gesetzgebung, internationale Klimaschutzprojekte

Gefährliche Chemikalien, aber auch potentiell gefährliche Stoffe aus Arzneimitteln, Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie Organismen, verbreiten sich weltweit und können sich im Kontakt mit Umweltmedien in ihrer Gefährlichkeit verändern, so beispielsweise gewisse Nanomaterialien, hormonaktive Stoffe, synthetische Stoffe oder persistente organische Chemikalienverbindungen (POPs). Die Regulierung des Umgangs mit gefährlichen und potenziell gefährlichen Stoffen ist daher ein Kernbereich des Umweltrechts. Zum Schutz vor gefährlichen Chemikalien wird ein Cradle-to-Cradle-Ansatz angestrebt, wobei die prinzipielle Unterscheidung zwischen Produkt und Abfall zunehmend verschwindet. Daher kann dieses Modul nicht losgelöst vom Modul Abfall- und Altlastenrecht betrachtet werden und umgekehrt. Dabei ist der Blick auch auf die Dissipation von Stoffen zu richten. Diese gelangen während und nach der Nutzung mehr oder weniger unkontrolliert in die Umwelt, wo sie sich weiterverbreiten, verändern und auch akkumulieren können.

Wegen ihrer Positionierung mitten in Europa und ihrer exportorientierten Wirtschaft sind für die Schweiz das EU-Chemikalienrecht (REACH) sowie die Informationspflichten und Partizipationsrechte des europäischen Wirtschaftsraums (ECE-Recht) bei grenzüberschreitender Umweltgefährdung von besonderer Bedeutung. Wesentliche Umsetzungsinstrumente des schweizerischen Chemikalienrechts sind die Selbstkontrolle, Informationspflichten, Bewilligungs- und Meldeverfahren, Technologie- und Umweltstandards.

Inhalte

Schweizerisches Umweltrecht

  • Die Chemikaliengesetzgebung (Chemikaliengesetz, Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Chemikalienverordnung)
  • Schutz vor Chemikalien im kantonalen Vollzug
  • Informationspflichten und Arbeitnehmerschutz
  • Die Störfallgesetzgebung
  • Spezifische Aspekte zum Umweltstrafrecht und zum Umwelthaftungsrecht

Internationales Umweltrecht

  • Die internationale Regulierung des Umgangs mit gefährlichen Stoffen (UNEP-Chemikalien-Konventionen, Mianmata-Konvention)
  • Das europäische Chemikalienrecht (REACH)
  • Das ECE-Recht zum vorsorglichen Schutz vor grenzüberschreitender Gefährdung

Früher oder später wird jedes Konsumprodukt zu Abfall. Bei der Abfallbewirtschaftung stehen die Vermeidung, die Wiederverwertung und die umweltgerechte Entsorgung im Vordergrund. Eine zentrale Rolle nimmt die Abfallverwertung ein: Abfälle enthalten viele Wertstoffe, die zurückgewonnen und aufbereitet wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit unseren endlichen Ressourcen muss zwingend der Wandel von der Abfallwirtschaft hin zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft stattfinden. Die Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich der Bewirtschaftung von Abfällen sind dabei eng mit den Aktivitäten der Privatwirtschaft verknüpft, wobei das Verursacherprinzip eine wichtige Rolle spielt.

Kernaufgaben des internationalen Abfallrechts sind die grenzüberschreitende Kontrolle der Verbringung von gefährlichen Abfällen und die Regulierung international vernetzter Recyclingaktivitäten.

Der während Jahrzehnten sorglose Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen sowie umweltbelastende Produktions- und Fertigungsprozesse in der Vergangenheit haben im schweizerischen Untergrund deutliche Spuren hinterlassen. Jetzt räumt die Schweiz mit den «Sünden von gestern» auf. Belastete Standorte werden systematisch dokumentiert und untersucht, und Altlasten werden saniert. Die Altlastensanierung erfolgt dabei ausgerichtet auf konkrete Ziele zum Schutz der menschlichen Gesundheit und auf das Ausmass der Gefährdung der Umweltgüter Wasser, Boden und Luft.

Inhalte

Schweizerisches Umweltrecht

  • Die Abfallgesetzgebung (USG, Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen)
  • Abfall- und Ressourcenbewirtschaftung, Kreislaufwirtschaft
  • Das Altlastenrecht

Internationales Umweltrecht

  • Internationales und regionales europäisches Abfallrecht, die Basler Konvention von 1989, die Abfallrichtlinien von OECD und EU
  • Die POP- und PIC-Konventionen
  • Vertiefung: E-Waste-Recycling

Bei Abschluss kennen die Absolventinnen und Absolventen:

  • die Umweltregulierung in der Schweiz,
  • die unterschiedlichen Rollen und Funktionen der Stakeholder im schweizerischen Umweltrecht,
  • die wichtigsten völkerrechtlichen Umweltverträge,
  • die Entwicklung des Umweltvölkerrechts,
  • das Zusammenspiel zwischen dem schweizerischen und dem internationalen Umweltrecht.

Dieses CAS-Programm richtet sich an Hochschulabsolvent*innen aller Fachrichtungen oder an Personen mit äquivalenter Qualifikation, die sich für die Zusammenhänge von Recht und Umwelt interessieren.

Aufnahmebedingungen

  • Für das CAS-Programm benötigen Teilnehmende
    - einen Hochschulabschluss (mindestens Bachelordiplom oder durch die Programmleitung als gleichwertig anerkannt) und einschlägige Berufspraxis oder
    - ein Diplom HF (Höhere Fachschule CH) und einschlägige Berufspraxis
  • Teilnehmende ohne deutsche Muttersprache benötigen einen Sprachnachweis mit Level C1 (gemäss GER Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
  • Interessierte ohne Hochschulabschluss können über ein Aufnahmeverfahren (sur dossier) zugelassen werden, wenn sie über eine äquivalente Qualifikation verfügen oder sich ihre Befähigung aus einem anderen Nachweis ergibt und sie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einer dem Weiterbildungsprogramm fachlich entsprechenden oder verwandten Berufsgruppe (oder durch die Programmleitung als gleichwertig anerkannt) mitbringen.

Der CAS Umweltrecht und Vollzug findet jedes Jahr statt und dauert jeweils von September bis Februar (Programmstart in KW 38).

Das CAS-Programm beinhaltet:

  • 18 Unterrichtstage, jeweils am Freitag
  • eine programmbegleitende Projektarbeit in einer Kleingruppe (2-4 Teilnehmende)
  • die schriftliche Abschlussprüfung

 Die Unterrichtsform ist hybrid. Das heisst, am Unterricht kann in Präsenz (FHNW Campus Muttenz) oder online teilgenommen werden.

Die Teilnehmenden schliessen das CAS-Programm mit einer Projektarbeit und einer schriftlichen Prüfung ab. Diese Leistungsnachweise werden gemäss der Notenskala des European Credit Transfer System ( ECTS ) bewertet.

Durchschnittliche Klassengrösse: 30 Teilnehmende

Die Kosten für das CAS-Programm betragen CHF 6’390.- inkl. Projektarbeit und mündliche Abschlussprüfung.

Werden bestätigte Anmeldungen zurückgezogen, der Unterricht nicht angetreten oder die Teilnahme vorzeitig abgebrochen, werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:

  • Abmeldungen bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn: CHF 250.-
  • Abmeldung, die weniger als zehn Wochen vor Programmbeginn erfolgen: CHF 6’390.-

Abmeldungen sind schriftlich an die Administration der Weiterbildung zu richten.


MAS Umwelttechnik und -management

Der CAS Umweltrecht und Vollzug kann als Teil des MAS Umwelttechnik und -management oder als in sich abgeschlossenes Weiterbildungsprogramm absolviert werden.

Hier geht’s zum MAS Umwelttechnik und -management

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MAS Umwelttechnik und -management
Hofackerstrasse 30
4132 Muttenz

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