MAS HR & Recht

LocationZurich, Zurich region, Switzerland
CategoryEconomics
Education
typeMAS
Der MAS HR & Recht ist eine fundierte HR-Weiterbildung, welche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und die Unternehmenspraxis (4 CAS) verbindet. Mit dem Verfassen der Masterarbeit zeigen die Teilnehmenden auf, dass sie auf hohem Niveau in der Lage sind, komplexe rechtliche Fragestellungen wissenschaftlich zu erarbeiten.

Ziele und Inhalt

Beratung und Kontakt

Infoveranstaltungen

Downloads und Broschüre

Auf einen Blick

Abschluss:

Master of Advanced Studies ZHAW in HR & Recht (60 ECTS)

Start:

laufend

Dauer:

60 Tage und Masterarbeit

Kosten:

CHF 31'900[.]00

Bemerkung zu den Kosten:

CHF 30’600 - 31’900 zuzüglich Masterarbeit (CHF 2’400.--).

Der Kurspreis wird pro modularem CAS-Lehrgang beglichen. Ausserdem wird ein Modulpreis von CHF 2’400.-- für die Betreuung der Masterarbeit zum Studienabschluss erhoben.

Durchführungsort:

ZHAW School of Management and Law / Campus St.-Georgen-Platz, 8401 Winterthur

Unterrichtssprache:

Der MAS richtet sich an folgende Personen: HR-Leiterinnen und -Leiter

  • Strategische HR-Business-Partnerinnen und -Partner
  • HR-Systemspezialistinnen und -spezialisten
  • HR-Quereinsteigerinnen und -Quereinsteiger mit mehrjähriger Managementerfahrung in Linienfunktionen


Die Teilnehmenden sollten über einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende qualifizierte Weiterbildung im HR- oder Managementbereich sowie über qualifizierte Berufserfahrung verfügen. Sie sollten in ihrem Berufsalltag strategische und konzeptionelle Verantwortung wahrnehmen.

Ziele

Das Ziel des MAS HR & Recht ist, fundiertes HR-Wissen mit rechtlichem Schwerpunkt zu vermitteln. Die Teilnehmenden erlangen vertiefte Sach- und Methodenkompetenz in den beiden wichtigsten HR-relevanten Rechtsgebieten Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Sie sind in der Lage, alle diesbezüglichen unternehmensrelevanten Themen, Fallstricke und Problemkonstellationen zu identifizieren, zu analysieren und passende Lösungen zu entwickeln. Durch ihr Sachwissen, ihren Durchblick und ihre Problemlösungskompetenz generieren die Absolventinnen und Absolventen einen hohen Mehrwert für ihre Unternehmen, indem sie durch nachhaltige Lösungsansätze das betriebliche Risikomanagement verbessern und die jeweilige Unternehmenskultur mitgestalten. Damit bieten sie den Linienverantwortlichen nicht nur effizientere Services, sondern sind als gefragte Multi-Spezialistinnen und -spezialisten in der Lage, die Führungskräfte professionell zu beraten.

Der MAS ist modular aufgebaut, bestehend aus einer Basis mit den beiden CAS Arbeitsrecht (oder Öffentliches Personalrecht) und Sozialversicherungsrecht sowie dem CAS Best Practice im Arbeitsrecht, in dem die rechtlichen Aspekte HR-spezifisch vertieft und für die Unternehmenspraxis nutzbar gemacht werden. Ergänzt wird der MAS durch einen individuellen Wahl-CAS, der je nach Tätigkeitsgebiet und -entwicklung entweder in den Bereichen Compliance oder Global Mobility oder aber in den Bereichen Performance & Compensation Management, HR-Consulting oder HR-Marketing liegen kann. Zum Abschluss wird eine Masterarbeit geschrieben.

3 Basis-CAS:




1 Wahl CAS:




Abschlussmodul:

  • Masterarbeit


Das didaktische Konzept folgt den Grundsätzen der Erwachsenenbildung. Hauptsächlich werden folgende Methoden eingesetzt:

  • Input durch Dozierende
  • Bearbeiten von Fallstudien / Fallsimulationen
  • Gastreferate
  • Übungen/Gruppenarbeiten mit und ohne Präsentationen
  • Individuelle Themenarbeiten
  • Selbststudium


Sehr viel Wert wird in allen Unterrichtseinheiten daraufgelegt, dass die vermittelten Inhalte stets mit einem Praxisbezug verknüpft und damit anwendbar gemacht werden.





a. Zulassungsbedingungen für Personen mit Hochschulabschluss

Die Zulassung zum Weiterbildungs-Masterstudiengang setzt die Erfüllung der Zulassungsbedingungen der CAS, die gemäss Modulplan zu belegen sind, voraus. Diese sind in den Studienordnungen der CAS ersichtlich.

b. Zulassungsbedingungen für Personen ohne Hochschulabschluss

Die Zulassung zum Weiterbildungs-Masterstudiengang setzt voraus:

  • Die Erfüllung der Zulassungsbedingungen der CAS, die gemäss Modulplan zu belegen sind. Diese sind in den Studienordnungen der CAS ersichtlich.
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