CAS Compliance Officer

LocationZurich, Zurich region, Switzerland
CategoryEconomics
typeCAS
Sie wollen ein Compliance-Management-System (CMS) aufsetzen und den korrekten Umgang mit Compliance-Risiken kennen? Nehmen Sie teil am CAS Compliance Officer! Nebst dem juristischen Know-how werden die Praxisfähigkeiten zum Aufbau eines CMS u. a. mit Risikoanalyse, Zielsetzung, Programm, Kommunikation und Überwachung vermittelt.

Ziele und Inhalt

Beratung und Kontakt

Infoveranstaltungen

Downloads und Broschüre

Auf einen Blick

Abschluss:

Certificate of Advanced Studies ZHAW in Compliance (Compliance Officer) (12 ECTS)

Start:

17[.]03[.]2025

Dauer:

15 Tage (verteilt auf einen Zeitraum von ca. vier Monaten), mehr Details zur Durchführung

Kosten:

CHF 7'900[.]00

Durchführungsort:

  • ZHAW School of Management and Law / Campus St.-Georgen-Platz, 8401 Winterthur
  • ggf. zusätzlich online (hybride Durchführung)


Der CAS richtet sich vor allem an Personen aus folgenden Branchen und Bereichen:

  • Compliance-Beauftragte und Compliance-Verantwortliche
  • Mitarbeitende von Compliance- und Rechtsabteilungen
  • Unternehmensjurist:innen
  • Rechtsanwält:innen
  • Wirtschaftsprüfer:innen und Unternehmensberater:innen
  • Mitglieder von Verwaltungsräten und Führungskräfte


Die Kursteilnehmenden

  • kennen die wesentlichen Bestandteile eines Compliance-Management-Systems (CMS) und sind in der Lage, die Risiken eines Unternehmens zu analysieren und ein entsprechendes CMS zu konzipieren und zu implementieren;
  • erkennen die wesentlichen Compliance-Risiken und sind in der Lage, adäquate Massnahmen zu ergreifen und entsprechende Veränderungsprozesse durchzuführen.


Die Teilnehmenden erlernen im ersten Modul die notwendigen Schritte für den Aufbau und die Umsetzung eines massgeschneiderten CMS. Sie erwerben die entsprechenden juristischen, betriebswirtschaftlichen, kommunikativen und psychologischen Fähigkeiten. Um in Krisensituationen vorbereitet zu sein, wird der korrekte Umgang mit der Staatsanwaltschaft und den Behörden geschult.

  • Compliance, CMS und Compliance-Ziele
  • Compliance-Kultur und ESG
  • Compliance-Risikoanalyse
  • Compliance-Programm und Whistleblowing
  • Compliance-Organisation und Prozesse
  • Kommunikation und Awareness
  • Überwachung, Kontrolle und Verbesserung
  • Umgang mit der Staatsanwaltschaft und Behörden


Teilnehmer des DAS Compliance im Personalwesen:
Das Modul 1 des CAS Compliance Officer kann auf Wunsch im Rahmen des DAS Compliance im Personalwesen absolviert werden.

Im zweiten Modul erlernen die Teilnehmenden, welche rechtlichen Risiken besondere Gefahrenpotenziale bergen, wie Verstösse zu erkennen sind, welche Massnahmen in solchen Fällen zur Risikobegrenzung geeignet und wie diese anzuwenden sind.

  • Korruptionsbekämpfung
  • Wettbewerbs-Compliance und Kartellrecht
  • Geldwäschereibekämpfung und Anti-Terrorismusfinanzierung
  • Third Party-Compliance und Lieferkettenhaftung
  • Datenschutz und IT-Security/IT-Compliance
  • Digitalisierung und Künstliche Intelligenz


Die Teilnehmer können einen frei wählbaren branchenspezifischen Compliance-Tag ihrer Wahl besuchen. Es steht ihnen frei, ohne Kostenaufschlag weitere Compliance-Tage anderer Wirtschaftspartner zu besuchen.

MAS Compliance: Der CAS Compliance Officer stellt ein Pflicht-CAS des MAS Compliance dar. Teilnehmende können den CAS zum MAS ausbauen.



    Management / Wirtschaft /...
    Recht

    MAS Compliance

    MAS (60 ECTS)



Der Zertifikatslehrgang basiert auf einem breiten Spektrum von Lehr- und Lernformen:

  • Präsenzunterricht und Selbststudium
  • Stoffvermittlung anhand von Fallstudien
  • Vorlesung mit Diskussion
  • Praktische Übungen


Erforderliche Leistungsnachweise pro Modul:

  • schriftliche Arbeit im Modul 1 und 2
  • Präsenzverpflichtung 80%





Zulassungsbedingungen für Personen mit Hochschulabschluss

Die Zulassung zum Lehrgang setzt voraus:

  • Abschluss (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschluss) einer staatlich anerkannten Hochschule beziehungsweise einer der Vorgängerschulen.
  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.


Die Studienleitung behält sich vor, die interessierten Personen zu einem Gespräch einzuladen sowie Referenzen einzuholen.

Zulassungsbedingungen für Personen ohne Hochschulabschluss

Die Zulassung zum Lehrgang setzt voraus:

  • Nachweis eines Tertiär B-Abschlusses (Höhere Berufsbildung): Berufsprüfung BP (eidgenössischer Fachausweis) oder Höhere Fachprüfung HFP (eidgenössisches Diplom) oder Höhere Fachschule HF. Es können Personen zugelassen werden, wenn sich deren Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt.
  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung und nach Abschluss einer ersten beruflichen Grundbildung mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre im Bereich Compliance oder Recht oder in einer Tätigkeit mit engem Bezug zu Compliance oder rechtlichen Fragestellungen.
  • Bestehen eines Zulassungsgesprächs.


Zulassungsgespräch

Interessierte Personen ohne Hochschulabschluss müssen ein Zulassungsgespräch erfolgreich absolvieren. Dabei werden folgende Kriterien überprüft:

  • Erhebung der notwendigen fachlichen und methodischen Kompetenzen.
  • Diskussion der Motivation für den Lehrgang mit Blick auf den bisherigen und angestrebten Lebenslauf.


Die Beurteilung dieser Kriterien erfolgt durch die Studienleitung. Eine Dispensation vom Zulassungsgespräch kann erfolgen, wenn die interessierten Personen die vorstehenden Kriterien in einem vergleichbaren Zulassungsgespräch an der ZHAW bereits bestanden haben. Die Studienleitung behält sich zudem vor, Referenzen einzuholen.

Entscheid über die Zulassung

Die Studienleitung entscheidet über Aufnahme oder Ablehnung.

17[.]03[.]2025 17[.]02[.]2025 Anmeldung

Downloads und Broschüre

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and reference edu.myScience.ch/id5647