Die Universität Zürich und die UBS Foundation of Economics in Society legen das Rahmenabkommen über das «UBS lnternational Center for Economics in Society» und die dazu gehörenden Lehrstuhlverträge vollständig offen.
Aufgrund des öffentlichen Interesses nach Transparenz bei der Zuwendung privater Mittel an die Universitäten hat die Universität Zürich beschlossen, in Zukunft diesem Bedürfnis verstärkt Rechnung zu tragen. Deshalb legen die Universität Zürich und die UBS Foundation das Rahmenabkommen sowie die dazu gehörenden Lehrstuhlverträge offen. Die nun zusätzlich offen gelegten Vertragsteile belegen, dass die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre vollständig gewährleistet ist. Aufgrund der Offenlegung wird sich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich nicht mehr mit der Frage der Einsichtnahme befassen müssen, welche Medien gestützt auf das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verlangt haben. Zuvor hatte die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen entschieden, dass gewisse Passagen des Vertrages nicht veröffentlicht werden müssen.
Die Universität Zürich und die UBS Foundation haben auch vereinbart, dass derzeit kein Hörsaal nach dem UBS Center of Economics in Society benannt wird. Dies auf dem Hintergrund, dass die UZH die Bezeichnung von Räumen nach Donatoren in einer neuen Fundraising-Policy angehen wird.
Obwohl die Universität Zürich durch den Kanton Zürich, die Kantone der Schweiz und den Bund solide öffentlich finanziert wird, benötigt sie auch Drittmittel. «Die UZH ist vermehrt auf Unterstützung durch Dritte angewiesen, um international ausgewiesene Forschungserfolge halten und ausbauen zu können», sagt Rektor ad interim Jarren. «Genau dies hat die UBS Foundation mit ihrer grosszügigen Donation für die fünf Lehrstühle am Institut für Volkswirtschaftslehre gemacht. Damit können in Lehre und Forschung neue wichtige Akzente gesetzt werden».