Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 seine Stellungnahme zum Entwurf der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) zur parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» verabschiedet. Im Zentrum der Revision steht die Schaffung neuer Bestimmungen im Umweltschutzgesetz (USG). Der Bundesrat unterstützt die Vorlage der UREK-N, mit der Stoffkreisläufe künftig konsequenter geschlossen werden sollen. Gleichzeitig beantragt er dem Parlament mehrere Anpassungen.
In seiner Stellungnahme begrüsst der Bundesrat das mit der parlamentarischen Initiative 20.433 verfolgte Bestreben, die Schweizer Kreislaufwirtschaft zu stärken (siehe Kasten). Der Entwurf konkretisiert einen der Schwerpunkte der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundesrates, nämlich das Ziel des nachhaltigen Konsums und der nachhaltigen Produktion. Darüber hinaus enthält er eine Reihe von Instrumenten, die sich am Grundsatz der Subsidiarität orientieren und die Privatwirtschaft einbeziehen.
In Zeiten von steigender Unsicherheit und Lieferengpässen kann die Kreislaufwirtschaft dazu beitragen, die Abhängigkeit von Rohstoffund Materialimporten zu verringern. Dies, indem sie beispielsweise durch Recycling wiedergewonnene Materialien für die Unternehmen bereitstellt oder die Lebensdauer von unverzichtbaren Produkten wie Laptops und Mobiltelefonen durch Förderung der Reparierbarkeit verlängert.
Schaffung von Rahmenbedingungen
In diesem Zusammenhang befürwortet der Bundesrat, dass Bestimmungen zur Schaffung von Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft im USG verankert werden. Dazu gehören insbesondere der Grundsatz der Schonung natürlicher Ressourcen sowie das Prinzip der Wiederverwendung von Materialien und Produkten, die derzeit entsorgt werden.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament jedoch auch mehrere Änderungen, unter anderem in Bezug auf das Siedlungsabfallmonopol der Kantone und das ressourcenschonende Bauen. Zwar begrüsst er grundsätzlich die Idee, das Monopol zu lockern, hält aber auch klare Rahmenbedingungen für nötig, um das derzeitige System nicht zu beeinträchtigen.
Der Entwurf sieht ausserdem die Aufnahme einer neuen Bestimmung in das Energiegesetz vor, damit die Kantone Grenzwerte für graue Energie bei Gebäuden festlegen können. Der Bundesrat beantragt, diese Bestimmung zu streichen. Obwohl er das Ziel unterstützt, graue Energie und Treibhausgasemissionen beim Bauen zu reduzieren, ist er der Auffassung, dass die Legiferierung den Kantonen Überlassen werden sollte.
Der Bundesrat wird weitere Massnahmen im Bereich der Kreislaufwirtschaft prüfen. So hatte er in seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 das UVEK beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) Massnahmen zur Ressourcenschonung auszuarbeiten. Dieses Mandat wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse, die das Parlament im Rahmen der Debatten über die parlamentarische Initiative gefasst hat, ausgeführt.
Die Vorlage der UREK-N zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz
Der Entwurf der UREK-N, der im Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen, Gemeindeund Städteverbänden, Parteien, Wirtschaftsorganisationen und interessierten Kreisen breite Unterstützung fand, zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Umweltbelastung zu reduzieren sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu erhöhen. Konkret geht es unter anderem darum, die Lebensdauer oder Reparierbarkeit von Produkten zu steigern und nachhaltige Beschaffungen sowie ressourcenschonendes Bauen zu fördern.
Susanne Blank, Chefin der Abteilung Ökonomie und Innovation, Bundesamt für Umwelt BAFU, 58 484 55 11
Schweizer Kreislaufwirtschaft: Bundesrat unterstützt Vorlage der UREK-N
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