Berufungsverfahren war weitgehend korrekt
Das Berufungsverfahren zur Besetzung des Lehrstuhls für Geschichte der Neuzeit ist weitgehend korrekt verlaufen. Zu diesem Fazit kommen die von der Universität Zürich eingesetzten Experten in ihrem Bericht. Gemäss ihrer Untersuchung liegen keine Hinweise vor, dass Prof. Philipp Sarasin die Ausstandspflicht verletzt hat. Aufgrund der Empfehlungen der Experten wird die UZH die Ausstandsregeln für alle Fakultäten vereinheitlichen. Prof. Ursula Cassani Bossy und Prof. Eric Hilgendorf haben im Auftrag der UZH untersucht, ob die Ausstandsregeln im Berufungsverfahren zur Neubesetzung des Lehrstuhls Geschichte der Neuzeit korrekt angewandt worden sind. Die beiden Experten kommen zum Schluss, dass das Berufungsverfahren «weitgehend korrekt» verlaufen ist. Beanstandet wird nur, dass ein Kommissionsmitglied in Bezug auf einen Bewerber, der früher unter dessen Leitung am Historischen Seminar angestellt war, nicht in den Ausstand getreten war.