Der Bundesrat hat am 31. März 2021 die Vernehmlassung zur Revision der Jagdverordnung eröffnet. Mit der revidierten Verordnung erfüllt er zwei Motionen des Parlaments. Diese verlangten, dass nach der Ablehnung der Jagdgesetzrevision durch die Stimmbevölkerung im September 2020 die Verordnung im Rahmen des geltenden Gesetzes anzupassen ist. Dies soll den Kantonen ermöglichen, bei Konflikten mit der Nutztierhaltung rascher in Wolfsbestände eingreifen zu können. So soll das Nebeneinander von Menschen, Wölfen und Nutztieren möglich bleiben. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2021.
Die revidierte Jagdverordnung sieht vor, dass die Kantone künftig früher in Wolfsbestände eingreifen können, wenn es zu Konflikten kommt. Dürfen heute Wolfsrudel erst reguliert werden, wenn 15 Nutztiere gerissen worden sind, sollen neu 10 gerissene Schafe oder Ziegen genügen. Risse dürfen wie bisher nur angerechnet werden, wenn die Bauern die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben (Umzäunung der Herden oder Schutzhunde). Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas wird die Schadenschwelle nun präzisiert: neu sollen drei Risse ausreichen, damit in ein Rudel eingegriffen werden kann.
Auch beim Abschuss von Einzelwölfen, die Schaden anrichten, wird die Schwelle von bisher 15 auf 10 gerissene Schafe und Ziegen gesenkt, wenn zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind. Bei Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas sind neu ebenfalls nur drei Risse nötig, damit ein Kanton den Abschuss verfügen kann. Für Gebiete, wo Wölfe bislang keine Schäden an Nutztierbeständen angerichtet haben, liegt die Schadenschwelle neu bei 15 Nutztieren (bisher 25) in einem Monat oder 25 Nutztieren in vier Monaten (bisher 35). Hier können auch ungeschützte Nutztierrisse mitgezählt werden.
Schliesslich wird mit der Verordnungsanpassung der Herdenschutz gestärkt. Die Palette der vom Bund unterstützten Massnahmen wird erweitert, die Entschädigung für spezifische Massnahmen der Kantone erhöht. Der Schutz der Herden bleibt aber wie bisher Sache der Bäuerinnen und Bauern. Der Bund unterstützt diese Massnahmen mit finanziellen Beiträgen.
Am 31. März 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur überarbeiteten Jagdverordnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2021. Die angepasste Verordnung wahrt das Resultat der Volksabstimmung über das revidierte Jagdgesetz. Sie sieht keine präventive Regulierung von Wölfen vor. Die Kompetenzen für Eingriffe in Rudel bleiben beim Bund.
Motionen verlangten Revision der Jagdverordnung
Die Zahl der Wölfe und der Rudel in der Schweiz steigt kontinuierlich an. Ende Februar 2021 waren es rund 110 Wölfe, und es gab 11 Rudel. Die wachsende Verbreitung des Wolfs kann zu Konflikten zwischen Grossraubtieren und der Nutztierhaltung führen, insbesondere im Berggebiet. Ende September 2020 hatte die Stimmbevölkerung das revidierte Jagdgesetz und damit die Möglichkeit zur frühzeitigen Regulierung des Wolfbestands abgelehnt. Im März 2021 überwies das Parlament zwei gleichlautende Motionen, welche von den Umweltkommissionen des Nationalrats und des Ständerats (UREK-NR 20.4340, UREK-SR 21.3002) ohne Gegenstimme eingereicht worden waren. Die Motionen beauftragten den Bundesrat, im Rahmen des bestehenden Gesetzes die Jagdverordnung anzupassen, um ein Nebeneinander zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren zu ermöglichen.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung
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