Das NFP 58 untersucht die religiöse Praxis in Gefängnissen
Das Menschenrecht der Religionsfreiheit wird in Schweizer Gefängnissen in der Regel nicht verletzt. Doch die Gefängnisseelsorge sollte sich auf den neuen religiösen, ethnischen und sprachlichen Pluralismus in den Strafanstalten einstellen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Nationalen Forschungsprogramms «Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft» (NFP 58). Im Gefängnis ist die Pluralisierung der Religionen in zugespitzter Form zu beobachten. Inhaftierte folgen nicht mehr nur dem reformierten oder katholischen Bekenntnis, sondern auch der muslimischen, buddhistischen oder einer anderen Glaubensrichtung. Wie die Gefängnisse mit dieser neuen Situation umgehen, haben Forschende des Nationalen Forschungsprogramms «Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft» (NFP 58) untersucht. Gefängnisseelsorge ist traditionell reformiert oder katholisch - Traditionell wird die Gefängnisseelsorge von Angehörigen der katholischen oder reformierten Konfession ausgeübt.