Bald erleichterte Zulassung von Ausländer/innen

- DE - FR
Bald erleichterte Zulassung von Ausländer/innen

Bald sollen Ausländer/innen, die ihren Hochschulabschluss in der Schweiz erlangt haben, vereinfacht auf dem Schweizer Arbeitsmarkt zugelassen werden. Eine entsprechende Änderung des Schweizer Ausländergesetzes ist in Bearbeitung.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat im November 2009 dem Entwurf zu einer Änderung des Ausländergesetzes zugestimmt. Damit soll eine Reihe von Missständen bei der Zulassung von Studierenden sowie Studienabgängerinnen und -abgängern aus Nicht-EU/EFTA-Staaten beseitigt werden, die von Universitäts- und Wirtschaftskreisen seit Jahren beklagt werden.

Der Entwurf sieht vor, dass Personen mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist. Die SPK-N hat ihren Vernehmlassungsentwurf noch in der Weise ergänzt, dass diese Personen für eine Dauer von sechs Monaten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung vorläufig zugelassen werden, um eine entsprechende Erwerbstätigkeit zu finden.

Der Bundesrat wird demnächst Stellung nehmen zur Vorlage. Der Nationalrat wird sie in der Frühjahrsession 2010 beraten.

Weitere Informationen

Informationen zu Arbeits- und Aufenthaltbewilligungen in der Schweiz.

Parlamentarische Initiative von J. Neirynck: Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss.

 


CW