Die öffentliche Finanzierung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirchen in der Schweiz beträgt jährlich mindestens CHF 556 Mio. Die Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich im Jahr über CHF 1.3 Mrd. Kirchensteuern, wobei die Unterschiede zwischen den Kantonen gross sind. Der Wert der sozialen Dienstleistungen der beiden grossen Kirchen entspricht in etwa der öffentlichen Finanzierung. Zu diesem Schluss kommt eine kürzlich erschienene Studie, die erstmals Kosten und Nutzen von Religionsgemeinschaften berechnet hat.
Wie viel Geld erhalten in der Schweiz Religionsgemeinschaften vom Staat und von ihren Mitgliedern? Welche Dienstleistungen finanzieren sie damit? Welchen Wert misst die Bevölkerung den Leistungen der Landeskirchen bei? Das Forschungsbüro Ecoplan hat erstmals Kosten und Nutzen von Religionsgemeinschaften berechnet. «Das Projekt bewertet jedoch weder den Nutzen der Religion oder des Glaubens noch die Bedeutung der Religionsgemeinschaften», betont Projektleiter Michael Marti.
Reformierte Kirchen erhalten mehr Staatsgelder
Die Zahlen zeigen: Die öffentliche Finanzierung der reformierten und katholischen Kirchen der Schweiz ist mit jährlich mindestens CHF 556 Mio. bedeutend. In diesem Betrag sind die Kirchensteuern juristischer Personen (also von Unternehmen), direkte Staatsbeiträge und kantonale Pfarrbesoldungen enthalten; die Finanzierungsweisen sind kantonal höchst unterschiedlich. Die Kirchensteuern juristischer Personen machen mit CHF 264 Mio. knapp die Hälfte des Betrages aus. Obschon sie weniger Mitglieder aufweisen, erhalten die reformierten Kirchen insgesamt mehr Gelder als die katholischen. Am wenigsten Gelder bekommen die reformierten Kirchen in den Kantonen VS, NE, TI, am meisten in ZG, BS, SG. Die katholischen Kirchen erhalten am wenigsten Gelder in den Kantonen NE, GE, VS, am meisten in ZG, SG, ZH (Tabelle mit den Zahlen für alle Kantone siehe: «Zu diesem Thema»).
Grosse Unterschiede bei Kirchensteuern
Die Mitglieder der beiden grossen christlichen Kirchen zahlen jährlich Kirchensteuern von rund CHF 1.3 Mrd. Auch hier sind die kantonalen Unterschiede gross; manche Mitglieder bezahlen fünfzigmal mehr als andere. Bei den reformierten Kirchen bezahlten die Mitglieder in den Kantonen BS, ZG, SG im Jahr 2007 am meisten (CHF 567, 484, 467 pro Mitglied), in GE, NE, VS am wenigsten (CHF 149, 85, 11 pro Mitglied). In GE und NE werden nur freiwillige Beiträge entrichtet, in VS erheben nur wenige Kirchgemeinden Steuern. Bei der katholischen Kirche sind SG, AG, LU (CHF 439, 398, 393 pro Mitglied) die Hochsteuerkantone; am wenigsten Einnahmen verzeichnen GE, NE, VS (CHF 37, 32, 12 pro Mitglied).
Wert der Dienstleistungen entspricht öffentlicher Finanzierung
In den Kantonen BE und SG, welche die Forschenden genauer unter die Lupe nahmen, entspricht der Wert der sozialen Dienstleistungen der Kirchen - also der Arbeitszeit, die Pfarrpersonen und Mitarbeitende etwa für Kinder- und Jugendarbeit oder sozial Schwache einsetzen, sowie den Beiträgen an gemeinnützige Institutionen - ungefähr der öffentlichen Finanzierung. In BE beträgt der Wert der Dienstleistungen CHF 103.1 Mio., was knapp der öffentlichen Finanzierung von CHF 105.8 Mio. entspricht.
Grosse, aber nicht ausreichende Zahlungsbereitschaft
Im Kanton BE führten die Forschenden eine repräsentative Befragung durch. Unter der Annahme, dass das heutige Steuersystem ausser Kraft gesetzt wäre und die Kirchen vom Staat keine Gelder erhielten, wäre die Berner Bevölkerung bereit, für die Dienstleistungen der reformierten und katholischen Kirche jährlich CHF 196 Mio. (CHF 300 pro erwachsene Person) zu bezahlen. Diese Summe ist beträchtlich. Freilich betragen die jährlichen Kosten der Berner Kirchen CHF 325 Mio. Ein Systemwechsel bei der Finanzierung brächte die Kirchen also in Geldnöte.
Privilegierte Stellung der Landeskirchen
Die Untersuchung zeigt, dass die beträchtliche öffentliche Finanzierung der Landeskirchen in der Schweiz ihren sozialen Dienstleistungen entspricht. Allerdings ist laut Michael Marti aus ökonomischer Sicht nicht zu begründen, weshalb die Landeskirchen gegenüber anderen Religionsgemeinschaften privilegiert werden. Auch kleinere Religionsgemeinschaften wie islamische, jüdische oder freikirchliche Gruppen würden soziale Dienstleistungen erbringen, deren finanzielle Unterstützung der Staat prüfen könnte.
Grundsätzlich wäre für die Debatte, welche Glaubensgemeinschaften wie viel Geld erhalten sollen, eine grössere Transparenz der Finanzströme, der Kosten und des Nutzens in den verschiedenen Kantonen wünschenswert, sagt Marti. Diese Transparenz sei im Vergleich zu anderen Politikbereichen (z.B. Strassenrechnung, Finanzstatistik) nur beschränkt vorhanden.