29. UNO-Klimakonferenz: Bundesrat genehmigt Mandat der Schweizer Delegation

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Bern, 20.09.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 der Schweizer Delegation das Mandat für die 29. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP29) erteilt. Die Vertragsstaaten des Pariser Übereinkommens treffen sich vom 11. November bis zum 22. November 2024 in Baku (Aserbaidschan). Im Zentrum steht die Verabschiedung eines neuen kollektiven Finanzziels für Investitionen in den weltweiten Klimaschutz. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass diese Investitionen gestärkt werden und dass alle Länder nach ihren Möglichkeiten dazu beitragen; insbesondere wohlhabende Länder mit hohem Treibhausgas-Ausstoss. Auch das Potential der Wirtschaft soll dabei besser genutzt werden.

Das Übereinkommen von Paris verpflichtet alle Staaten, konkrete Schritte zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen, um die weltweite Erwärmung auf einen Anstieg von plus 1,5 Grad zu begrenzen. Die Staaten müssen alle fünf Jahre ihr Verminderungsziel erhöhen, Massnahmen zu dessen Erreichung ergreifen und über die Fortschritte berichten. Das Übereinkommen umfasst zudem Bestimmungen zur Anpassung an den Klimawandel und zu Unterstützungsmassnahmen, wie die Finanzierung und der Technologietransfer für Entwicklungsländer.

Wichtige Themen der Konferenz

Unter dem Pariser Übereinkommen sollen die Industrieländer bis 2025 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern zur Verfügung stellen. Dieses Ziel wurde 2022 erstmals erreicht. An der COP29 soll nun das neue kollektive Finanzziel für die Zeit nach 2025 beschlossen werden. Weiter ist vorgesehen, die Umsetzungsregeln für den weltweiten Marktmechanismus zu verabschieden. Mit diesem können Länder Klimaschutzprojekte im Ausland umsetzen und sich die erzielten Emissionsverminderungen an ihr Klimaziel anrechnen lassen. Und schliesslich sollen an der COP29 die neuen Klimaziele der Länder für die Zeit bis 2035 vorbereitet werden. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie die Länder die Empfehlungen aus der letztjährigen Klimakonferenz verankern, namentlich den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz bis 2030 sowie die Abkehr von Kohle, Öl und Gas bis 2050. Die Ziele müssen 2025 eingereicht werden.

Position der Schweiz: Breit abgestützte und wirksame Finanzierung

Die Schweiz wird sich gemäss dem Mandat des Bundesrats dafür einsetzen, dass alle Länder, die dazu in der Lage sind, zum neuen Finanzziel beitragen; insbesondere solche mit einem hohen Treibhausgas-Ausstoss. Auch das Potential der Wirtschaft soll bei Investitionen in Klimaschutzmassnahmen genutzt werden. Die Unterstützung soll sich auf wirksame Projekte zur Verringerung der Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel in den bedürftigsten Entwicklungsländern konzentrieren. Die Schweiz wird zudem darauf hinarbeiten, dass die Umsetzungsregeln für den weltweiten Marktmechanismus griffig sind. Die Klimaziele der Staaten für 2035 - vor allem jener mit grossem Ausstoss - sollen sich an den Empfehlungen der COP28 orientieren.

Der Bundesrat wird die Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte zu diesem Mandat konsultieren. Das Mandat ist endgültig genehmigt, wenn die Aussenpolitischen Kommissionen keine Vorbehalte anmelden.

Vertretung der Schweiz in Aserbaidschan

Während der zweiten Konferenzwoche treffen sich die Umweltministerinnen und -minister zu Endverhandlungen auf hoher politischer Ebene. Bundesrat und UVEK-Vorsteher Albert Rösti wird für die Schweiz an diesem Ministersegment teilnehmen. Die Schweizer Verhandlungsdelegation steht unter der Leitung von Umweltbotschafter Felix Wertli, Chef der Abteilung Internationales des Bundesamts für Umwelt. Die Delegation umfasst auch drei Vertretende der Zivilgesellschaft aus Wirtschaftsund Umweltkreisen.