3. Rhonekorrektion: Bundesrat heisst Finanzierung für nächste 20 Jahre gut

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Der Bundesrat will, dass die laufenden Arbeiten am Hochwasserschutzprojekt an der Rhone fortgesetzt werden können. An seiner Sitzung vom 14. Dezember 2018 hat er einen Gesamtkredit in der Höhe von 1022 Millionen Franken genehmigt. Er gilt für die zweite Etappe der Rhonekorrektion für die Jahre 2020 bis 2039. Diese bringt Schutz für 100'000 Menschen und für Sachwerte in der Höhe von 10 Milliarden Franken.

Die 3. Rhonekorrektion (R3) ist mit einer Länge von 162 Kilometern das grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz. Sie soll für die rund 100’000 Menschen, die im Talboden grösstenteils auf Walliser und daneben auch auf Waadtländer Kantonsgebiet leben, mehr Sicherheit bringen. Zudem soll das Bauwerk Sachwerte von 10 Milliarden Franken vor Hochwasser schützen. Die bestehenden Schutzbauten an der Rhone sind teilweise schon sehr alt. Hochwasserereignisse mit Überschwemmungen und grossen Schäden haben zudem in den vergangenen Jahrzehnten die Grenzen des bestehenden Systems aufgezeigt. Deshalb wurde R3 in Angriff genommen. Für die Realisierung der ersten Etappe der R3 mit besonders dringlichen Massnahmen und die Planung der weiteren Massnahmen hatte die Bundesversammlung 2009 einen Rahmenkredit von 169 Millionen CHF bewilligt. Nach dreimaliger Verlängerung läuft dieser Kredit 2019 aus.

Zweite Etappe steht an
Für die zweite Umsetzungsetappe von 2020 bis 2039 ist nun ein Gesamtkredit erforderlich. Mit diesem stellt der Bund sicher, dass genügend Mittel für das Projekt in der Bundeskasse reserviert sind. In seiner Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Gesamtkredit von 1022 Millionen Franken. Diese Bundessubventionen gemäss Wasserbaugesetz würden rund 62 Prozent der Gesamtkosten abdecken. Neben dem Bundesamt für Umwelt (Hochwasserschutz) beteiligt sich auch das Bundesamt für Strassen mit 2 Prozent (Schutz von Nationalstrassen) an den Kosten für die 3. Rhonekorrektion. Den Rest der Kosten tragen die Kantone.

Der Gesamtkredit für die R3 besteht aus insgesamt sieben individuellen Verpflichtungskrediten: vier Verpflichtungskredite für die verschiedenen prioritären Massnahmen und drei Verpflichtungskredite, die zeitlich verteilt werden und für die Finanzierung von kleineren Sicherungsmassnahmen der Dämme und allgemeine Leistungen wie übergeordnete Studien eingesetzt werden. Die Freigabe der individuellen Verpflichtungskredite wird an den Bundesrat delegiert. Die Zusicherung der Bundesmittel an die Kantone wird für konkrete und von den Kantonen genehmigte Projekte gesprochen. Die Auszahlung der Bundessubvention erfolgt erst nach Abschluss der Arbeiten.

Ein Generationenprojekt
Die 2. Etappe des Hochwasserschutzprojektes im Rhonetal wird auf 20 Jahre geplant. Im Schnitt ergeben sich jährliche Bundeskosten von 51 Millionen Franken. Je nach Baufortschritt können diese variieren. Insgesamt schätzen die Kantone Wallis und Waadt als Bauherren die Kosten für die 3. Rhonekorrektion auf 3,6 Milliarden CHF. Die Bauzeit wird bis etwa Mitte dieses Jahrhunderts dauern.

Der Bundesrat
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