Biodiversität: Bundesrat nimmt Stellung zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) vom 19. Februar 2021 über den «Schutz der Biodiversität in der Schweiz» Stellung genommen. Er nimmt dabei auch Bezug auf seine Absicht, den Verlust der biologischen Vielfalt mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative zu stoppen.

Die biologische Vielfalt ist in der Schweiz und global in einem schlechten Zustand: Tiere, Pflanzen und Lebensräume geraten immer mehr unter Druck. Der Bundesrat ist über diese negative Entwicklung besorgt. Er begrüsst es daher, dass die GPK’s sich mit den Massnahmen des Bundes zugunsten der Biodiversität auseinandergesetzt hat. Der Bundesrat will den Naturschutz stärken, denn die Biodiversität und die mit ihr verbundenen Leistungen der Ökosysteme sind die Lebensgrundlage von Gesellschaft und Wirtschaft. Der Bundesrat ist sich des Ressourcenbedarfs für die Biodiversität sowie der Dringlichkeit und Wichtigkeit dieses Themas bewusst.

Mit seinem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative will der Bundesrat 17 Prozent der Landesfläche zu Schutzgebieten aufwerten, die Vernetzung von Lebensräumen fördern, bestehende Schutzgebiete wo nötig sanieren und die Natur auch in den Städten und Agglomerationen stärken. Zudem sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen, die der Erhaltung und Förderung der Biodiversität dienen (so genannte Biodiversitätsförderflächen) weiterentwickelt werden. Damit hat der Bundesrat wichtige Schritte eingeleitet, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauert noch bis am 9. Juli 2021.

Der Bundesrat wird entsprechend den Empfehlungen der GPK’s prüfen, wie sich die Biodiversität allgemein und insbesondere in der Landwirtschaft besser fördern lässt. Für dieses Ziel brauche es Massnahmen, die über die einzelnen Sektoren hinausgehen.

Die Empfehlungen der GPK’s sind teilweise bereits erfüllt oder in Umsetzung. 2022 wird geprüft, ob und wie die Massnahmen der ersten Phase der Umsetzung des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz seit 2017 gewirkt haben. Diese Analyse dient als Grundlage für die Ausgestaltung weiterer Massnahmen für die zweite Phase des Aktionsplans ab 2024. Vorgesehen ist, dass die Landwirtschaft in der zweiten Phase stärker einbezogen werden soll, da sie von den Leistungen der Biodiversität direkt abhängt.

Hans Romang, Chef der Abteilung Biodiversität und Landschaft, Bundesamt für Umwelt BAFU, +41 58 469 07 60

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