Bund aktualisiert seine Kostenschätzungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle

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Die Kosten des Bundes für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung werden neu auf rund 2.5 Milliarden Franken geschätzt. Der bis 2070 durch den Bund und die Eidgenössischen Technischen Hochschulen zu finanzierende Betrag liegt bei rund einer Milliarde Franken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 von diesen Schätzungen Kenntnis genommen.

Für den Rückbau, die Konditionierung und die Zwischenlagerung fallen knapp über 1.3 Milliarden Franken an, die übrigen 1.2 Milliarden Franken entfallen auf die Tiefenlagerung. Ein Teil der 2.5 Milliarden Gesamtkosten wird durch Gebühren der Verursacher finanziert. Ein weiterer Teil wird erst ab 2070 nach Ende der Betriebsphase des Tiefenlagers anfallen. Damit verbleibt noch rund eine Milliarde Franken, die je hälftig auf den Bund und den ETH-Bereich aufgeteilt wird.

Schätzungen von 2015 gingen noch von Gesamtkosten von rund 1.4 Milliarden Franken aus. Diese Schätzung berücksichtigte jedoch die bereits getätigten Ausgaben für die Konditionierung und Zwischenlagerung nicht vollständig. Die höheren Gesamtkosten sind insbesondere auf die gestiegenen Kosten für das zukünftige Tiefenlager für schwachund mittelaktive Abfälle zurückzuführen.
Die neuen Schätzungen haben auch gezeigt, dass der Bundesanteil an den jährlichen Kosten zur Finanzierung der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im Vergleich zu den Betreibern von Kernkraftwerken, seit Jahren zu tief liegt. Dieser muss entsprechend angepasst werden.

Der Bund ist für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung verantwortlich. Solche Abfälle fallen an den Forschungsanlagen des Bundes und an den Eidgenössisch Technischen Hochschulen (ETH) an, aber auch in der Industrie, an Spitälern sowie an weiteren Forschungsinstitutionen. Diese Abfälle sollen später in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden, zusammen mit den Abfällen der schweizerischen Kernkraftwerke, für welche die Betreiber der Kernkraftwerke verantwortlich sind.

Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente (Departement des Innern, Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Finanzdepartement und Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) beauftragt, ihm bis Ende 2023 erneut Kostenschätzungen zu unterbreiten.

Der Bundesrat
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Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch