Bundes-Exzellenz-Stipendien: Bundesrat schafft Rechtsgrundlage für Digitalisierung der Verfahren

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Mit einer am 16. Oktober 2019 beschlossenen Verordnungsänderung schafft der Bundesrat die rechtlichen Voraussetzungen, damit künftig die Gesuchstellung und -bearbeitung der Bundes-Exzellenz-Stipendien digital abgewickelt werden kann.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist daran, seine bestehende Fachanwendung für die Bundes-Exzellenz-Stipendien mit neuen Funktionalitäten zu erweitern. Im Vordergrund steht die Einführung eines Tools für die Online-Anmeldung und die digitale Beurteilung und Abwicklung der Gesuche. Die dafür notwendige Änderung der Verordnung über die Informationssysteme im Berufsbildungsund im Hochschulbereich (IBH-V) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Das SBFI plant erste Pilotversuche für das Studienjahr 2020/2021. Der operative Einsatz des Systems ist für 2022 vorgesehen.

Der Bund vergibt jährlich rund 200 neue Stipendien an ausländische Forschende und Kunststudierende in der Schweiz. Dieses Stipendienangebot steht jungen Talenten aus über 180 Ländern weltweit offen. Die Bekanntmachung und Ausschreibung der Bundes-Exzellenz-Stipendien erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem EDA-Vertretungsnetz im Ausland und dem SBFI sowie dem swissnex Netzwerk. Rund 1000 interessierte Nachwuchsforschende reichen jährlich ihr Gesuch ein. Die Auswahl erfolgt in einem kompetitiven Verfahren durch die Eidg. Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS).