Bundesrat beantragt zusätzliche finanzielle Mittel für den Wald

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Der Bund soll mehr Mittel für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und -nutzung bereitstellen. Am 11. August 2021 hat der Bundesrat beschlossen, noch für das laufende Jahr eine Aufstockung des Waldkredits um 25 Millionen Franken zu beantragen.

Während der Sommersession hat das Parlament die Motion Fässler «Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes» (20.3745) genehmigt. Die Motion verlangt, den Defiziten in der Waldpflege entgegenzuwirken und die durch den Klimawandel verschlechterten Rahmenbedingungen für die Schweizer Waldbewirtschaftung rasch und konkret zu verbessern. Der Bundesrat soll unter anderem gezielt zusätzliche Massnahmen fördern und finanziell unterstützen. Diese zusätzlichen Ressourcen helfen den Waldeigentümerinnen und -eigentümern, einen gesunden, stabilen und klimafitten Wald zu erhalten.

Zur Umsetzung dieser Motion hat der Bundesrat am 11. August 2021 beschlossen, im Rahmen des Nachtragskredits schon im Jahr 2021 eine Aufstockung des Waldkredits um CHF 25 Mio. zu beantragen. Der Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit Wald 2020-2024 beläuft sich auf total CHF 100 Mio.

Die zusätzlichen Mittel werden für Mehrleistungen in den bestehenden Programmvereinbarungen Wald eingesetzt. Zudem werden während vier Jahren ab 2021 noch zusätzliche Massnahmen im Bereich Wald und Klimawandel unterstützt. Zurzeit sind Gespräche mit den Kantonen im Gang, um die Anliegen der Motion möglichst zeitund praxisnah umzusetzen. Das Parlament wird in der Herbstsession über den Nachtragskredit entscheiden.

Michael Reinhard, Chef Abteilung Wald, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 058 463 20 65, michael.reinhard@bafu.admin.ch

Der Bundesrat
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