Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des Wasserbaugesetzes

- DE - FR
Der Hochwasserschutz ist im Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG) geregelt. Der Bundesrat will das WBG überarbeiten und an neue Herausforderungen anpassen. Dazu gehören der Klimawandel und die wachsende Besiedlung der Schweiz. Das in der Praxis bewährte integrale Risikomanagement im Umgang mit Naturgefahren soll im WBG verankert werden. Der Bundesrat will mit dem Gesetz den Lebensund Wirtschaftsraum Schweiz schützen sowie die Sicherheit und damit den Wohlstand gewährleisten. Er hat am 14. April 2021 die Vernehmlassung gestartet.

Das WBG stammt aus dem Jahr 1991. Es genügt den seither gewonnenen Erkenntnissen und Entwicklungen nicht mehr. Da mit dem Klimawandel und der wachsenden Besiedlung die Risiken steigen, wandelte sich der Fokus von der Gefahrenabwehr hin zu einem integralen Risikomanagement. Dabei werden die Hochwasserrisiken mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt. Die Massnahmen werden kombiniert eingesetzt, und entsprechend werden alle Verantwortlichen und Beteiligten miteinbezogen. Das integrale Risikomanagement soll nun auf Gesetzesebene verankert werden und so Bund, Kantonen und Gemeinden ermöglichen, die Sicherheit für den Lebensund Wirtschaftsraum Schweiz langfristig zu erhalten.

Der Wasserbau sowie die Naturgefahren sind auf Bundesebene in verschiedenen Gesetzen geregelt. Damit sie auf dem gleichen Stand sind, schlägt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen im Waldgesetz und im Gewässerschutzgesetz vor. Ausserdem wird die Bezeichnung «Wasserbaugesetz» gemäss dem Gesetzeszweck in «Hochwasserschutzgesetz» geändert.

Anstieg der Hochwasserrisiken erwartet

Die Hochwasserrisiken sind bereits heute gross und dürften mit der fortschreitenden Siedlungsentwicklung und mit dem Klimawandel weiter ansteigen. Dieser hat heftigere Ereignisse zur Folge. Nebst einer umfassenden Beurteilung der Risikosituation braucht es Schutzbauten, die Pflege des Schutzwaldes sowie raumplanerische und organisatorische Massnahmen wie Notfallplanungen.

Die Kantone haben durch die Rechtsanpassung neue Grundlagen zu erstellen wie zum Beispiel Risikoübersichten, die zu geringen finanziellen und personellen Mehrkosten führen. Der Bund trägt diese jedoch durch Subventionen mit. Zudem beteiligt sich der Bund neben dem periodischen Instandstellen von Schutzbauten neu auch an regelmässigen Unterhaltsarbeiten, die bisher alleine die Kantone finanzierten.

Kostengünstigere Massnahmenkombination

Dank der Kombination von Massnahmen im Rahmen des integralen Risikomanagements können teure Schutzbauten teilweise vermieden oder reduziert werden. Die Aufwendungen für Schutzbauten werden somit beim Bund und den Kantonen geringer. Weil jedoch die Risiken trotz Schutzbemühungen ansteigen, dürften sich diese Einsparungen mit der Zeit verringern. Die Revision des WBG schafft die Voraussetzung, um trotz Risikoanstieg das heutige Schutzniveau mittelfristig mit den heutigen Mitteln zu halten.

Josef Eberli, Abteilungsleiter Gefahrenprävention Bundesamt für Umwelt, BAFU, Tel. 058 460 56 03

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/­start.html

Bundesamt für Umwelt BAFU
http://www.bafu.admin.ch

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.­ch/uvek/de­/home.html