Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die revidierte Jagdverordnung genehmigt und per 15. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Damit erfüllt er zwei Motionen des Parlaments. Sie verlangten, dass nach der abgelehnten Revision des Jagdgesetzes durch die Stimmbevölkerung im September 2020 die Verordnung im Rahmen des geltenden Gesetzes anzupassen sei. Es wird den Kantonen nun erlaubt, rascher in Wolfsbestände einzugreifen. Zudem wird der Herdenschutz gestärkt, wodurch sich Konflikte vermeiden lassen.
Wolfsrudel dürfen gemäss der angepassten Jagdverordnung reguliert werden, nachdem 10 Schafe oder Ziegen gerissen worden sind. Bisher waren es 15 gerissene Tiere. Risse dürfen wie bisher nur angerechnet werden, wenn die Bauern zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben (Umzäunung der Herden oder Schutzhunde). Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas ist die Schadenschwelle nun präzisiert: Zwei Risse reichen aus für einen Eingriff in ein Rudel.
Auch beim Abschuss von Einzelwölfen, die Schaden anrichten, sinkt mit der Revision der Verordnung die Schwelle von bisher 15 auf 10 gerissene Schafe und Ziegen, wenn zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind. Bei Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas sind neu ebenfalls zwei Risse nötig, damit ein Kanton den Abschuss verfügen kann. Für Gebiete, wo Wölfe bislang keine Schäden an Nutztierbeständen angerichtet haben, liegt die Schadenschwelle neu bei 15 Nutztieren (bisher 25) in einem Monat oder 25 Nutztieren in vier Monaten (bisher 35). Hier können auch ungeschützte Nutztierrisse mitgezählt werden.
Mit der Verordnungsanpassung stärkt der Bundesrat auch den Herdenschutz. Ein effizienter Herdenschutz trägt dazu bei, Abschüsse von Wölfen zu verhindern. Neu unterstützt der Bund mehr Massnahmen, bspw. die elektrische Verstärkung von Weidezäunen zum Schutz vor Grossraubtieren, und sieht zusätzliche Mittel vor. Die Entschädigung der Kantone für spezifische Massnahmen wird damit erhöht. Zudem konkretisiert der Bundesrat in einem neuen Artikel die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen. Zuständig für den Schutz der Herden bleiben aber wie bisher die Bäuerinnen und Bauern. Der Bund unterstützt diese Massnahmen mit finanziellen Beiträgen.
Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat die Überarbeitete Jagdverordnung genehmigt und auf den Beginn der Sömmerungssaison am 15. Juli in Kraft gesetzt. Die angepasste Verordnung respektiert das Resultat der Volksabstimmung über das revidierte Jagdgesetz. Sie sieht keine präventive Regulierung von Wölfen vor. Die Kompetenz für Eingriffe in ein Rudel bleibt beim Bund.
Zwei Motionen verlangten Revision der Jagdverordnung Die Zahl der Wölfe und der Rudel in der Schweiz steigt kontinuierlich an. Ende Februar 2021 waren es rund 110 Wölfe, und es gab 11 Rudel. Die wachsende Verbreitung des Wolfs kann zu Konflikten zwischen Grossraubtieren und der Nutztierhaltung führen, insbesondere im Berggebiet. Ende September 2020 hatte die Stimmbevölkerung das revidierte Jagdgesetz und damit die Möglichkeit zur vorausschauenden Regulierung des Wolfbestands abgelehnt. Im März 2021 Überwies das Parlament zwei gleichlautende Motionen, welche von den Umweltkommissionen des Nationalrats und des Ständerats (UREK-NR 20.4340, UREK-SR 21.3002) ohne Gegenstimme eingereicht worden waren. Die Motionen beauftragten den Bundesrat, im Rahmen des bestehenden Gesetzes die Jagdverordnung auf die aktuelle Sömmerungssaison anzupassen, um ein Nebeneinander zwischen Menschen, Wölfen und Nutztieren zu ermöglichen.
Reinhard Schnidrig, Stellvertretender Chef der Abteilung Biodiversität und Landschaft, Bundesamt für Umwelt, +41 58 463 03 07
Der Bundesrat
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Bundesrat genehmigt revidierte Jagdverordnung
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