Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sportund Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familienund Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Éffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.
Mit der vorsichtigen, schrittweisen Éffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, auch wenn die epidemiologische Lage wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist. Der erste Éffnungsschritt ab dem 1. März beinhaltet im Wesentlichen Aktivitäten, bei welchen Maske und Abstand gewährleistet werden können, nur wenig Personen zusammenkommen und die Kontakte im Freien erfolgen. Neben dem Ébertragungsrisiko hat der Bundesrat auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.
Öffnungen: Läden, Museen, Zoos, Sportanlagen, maximal 15 Personen draussen
Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich - mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennisund Fussballplätze oder Leichtathletikstadien - mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familienund Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.
Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur ohne Publikum
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinderund Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinderund Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.
Konsultation: Gewisse Anliegen der Kantone aufgenommen
Die Kantone unterstützen die risikobasierte Éffnungsstrategie des Bundesrats und begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagenen Éffnungen. Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid gewisse Anliegen der Kantone und weiterer Akteure berücksichtigt, etwa beim Zeitpunkt des zweiten Éffnungsschrittes, bei den Erleichterungen für junge Erwachsene oder den Menschenansammlungen im Freien. Der Bundesrat verzichtet angesichts der fragilen epidemiologischen Lage hingegen auf eine Éffnung der Restaurantterrassen bereits ab dem 1. März, wie es eine knappe Mehrheit der Kantone gefordert hat.
Richtwerte für Éffnungsschritt am 22. März
Der nächste Éffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kulturund Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Éffnung von Restaurantterrassen. Für die Beurteilung des nächsten Éffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Éffnung am 1. März.
Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird er für den 22. März auch die Éffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie den Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen.
Der Bundesrat
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Generalsekretariat EDI
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Bundesamt für Gesundheit
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Coronavirus: Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März
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