Bern, 28.09.2018 - Der Bundesrat ist gegen die Pflicht, eine gewählte Wahlfranchise während drei Jahren beizubehalten. An seiner Sitzung vom 28. September 2018 hat er sich gegen die parlamentarische Initiative ausgesprochen, welche dies verlangt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Initiative ihr Ziel nicht erfüllen und sogar zusätzliche Kosten verursachen könnte.
Die von den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) und des Ständerats (SGK-S) angenommene parlamentarische Initiative verlangt eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), sodass alle Versicherten während drei Jahren die gleiche Wahlfranchise behalten. Damit soll die Zahl der Versicherten begrenzt werden, die je nach ihrem Gesundheitszustand die Franchise in opportunistischer Weise wechseln.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Verpflichtung, eine Wahlfranchise während drei Jahren beizubehalten, nicht nötig ist. Tatsächlich wechseln nur 0,17 % der Versicherten vorübergehend von einer hohen zu einer niedrigeren Franchise und bezahlen somit weniger an ihre allfälligen Behandlungskosten. Zudem würden sich die erwarteten Einsparungen bei Nettoleistungen von insgesamt CHF 28 Milliarden auf nur CHF 5 Millionen im Jahr 2017 belaufen. Die Massnahme würde auch zu höheren Verwaltungskosten führen. Zudem könnte sie die Versicherten verleiten über längere Zeit eine tiefe Franchise zu wählen, was sich nachteilig auf die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung auswirken würde.
Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, den Mehrheitsantrag der SGK-N abzulehnen. Der Bundesrat ist jedoch bereit, bis spätestens Ende 2022 die Frage erneut zu prüfen.
Der Bundesrat lehnt eine dreijährige Bindung bei Wahlfrachisen ab
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