Spuren der neuen Genomiktechniken aufspüren

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 (Image: Pixabay CC0)
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Neue genomische Techniken (kurz NGT) werden eingesetzt, um krankheitsresistente Pflanzen zu züchten. Doch wie kann man Spuren solcher Pflanzen, die manchmal als "neue GVO" bezeichnet werden, in Lebensmitteln nachweisen? Das ist die Herausforderung des europäischen Projekts DETECTIVE, an dem die Universität Neuenburg über die Gruppe von Daniel Croll, Professor für Evolutionsgenetik, teilnimmt. Dieses Projekt wird im Rahmen des Wissenschaftscafés am 24. April unter dem Titel "Müssen Bio und GVO miteinander versöhnt werden? .

In den letzten Jahrzehnten bestanden die bei herkömmlichen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) praktizierten Vorgänge darin, ganze Gene aus anderen Arten einzufügen (z. B. ein Bakteriengen, das in das Genom einer Pflanze eingefügt wird), um vorteilhafte Eigenschaften zu erzielen. Ziel ist es zum Beispiel, eine Pflanze resistent gegen Schädlinge oder den Klimawandel zu machen oder ihren Ertrag zu steigern. In der Europäischen Union (EU) und der Schweiz sind GVOs derzeit für den Anbau und den Verzehr verboten. Die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften ist in der Regel technisch einfach, da es relativ leicht ist, ein fremdes Gen (z. B. aus Bakterien) von einem pflanzlichen oder tierischen Gen zu unterscheiden.

Mit dem Aufkommen von NGT tendieren die EU und die Schweiz zu einer Lockerung der Gesetzgebung. Bei NGT werden nicht mehr fremde Gene verwendet, um vorteilhafte Eigenschaften einzuführen. Stattdessen werden die gewünschten Eigenschaften innerhalb einer Art durch den Einsatz einer molekularen Schere (CRISPR-Cas9, für dessen Entdeckung der Nobelpreis verliehen wurde) gesucht. Da die Veränderungen nicht mehr auf der Ebene ganzer Gene, sondern auf der Ebene von Teilen davon stattfinden, wird der Nachweis schwieriger, um zu bestimmen, was unter eine signifikante Veränderung fällt und was nicht.

Wie können NGTs zugelassen werden?

’ Die politische Debatte in der EU und in der Schweiz geht dahin, TNT zuzulassen, während das Verbot herkömmlicher genetischer Veränderungen aufrechterhalten wird, erklärt Daniel Croll. Der Vorschlag sieht vor, dass bis zu 20 Basismodifikationen (einzelne Buchstaben im genetischen Code) erlaubt wären, die als "NGT-1" bezeichnet werden. Bei größeren Veränderungen würden weiterhin strenge Regeln gelten. Diese Änderungen würden dann als "NGT-2" bezeichnet. ’

Während diese Lockerung eine gute Nachricht für die Befürworter der Anwendung von NGT in der landwirtschaftlichen Produktion ist, bleiben viele Fragen offen. Eine der relevantesten Fragen ist, wie die Anwendung funktionieren wird. Mit anderen Worten: Wird es technische Lösungen geben, um festzustellen, ob die NGT auf nur 20 Basen (NGT-1) oder auf mehr (NGT-2) angewendet wurde?

Mit solchen Fragen wird sich Daniel Croll im Rahmen des DETECTIVE-Projekts beschäftigen, das mit einem Gesamtbudget von 6,6 Millionen Euro ausgestattet ist, wovon ein Plus von 500’000 Euro auf die UniNE entfällt. Unser Ziel ist es, Werkzeuge zu entwickeln, die die Unterscheidung von NGT-Typen erleichtern, aber auch zeigen, wo die Grenzen liegen, die nicht überschritten werden dürfen. Mit anderen Worten, ab welchem Stadium die Rückverfolgbarkeit auch mit den fortschrittlichsten Ansätzen nicht mehr möglich sein wird. ’