Die Armee regelt die Verwendung medizinischer Güter mit Verfall 2021/2022

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Seit Ende März 2020 beschafft die Armee gemäss Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit BAG medizinische Güter zu Gunsten des Gesundheitswesens Schweiz. Da diese Güter nicht in so grossen Mengen wie befürchtet benötigt wurden, rückt für einen Teil des Materials das Verfalldatum näher. Die Armee will dieses nun in Absprache mit den Partnern aus Gesundheitswesen und Verwaltung zu sehr stark reduzierten Preisen verkaufen. Damit sollen die beschafften Güter der Bevölkerung zugutekommen.

Zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie hat die Armeeapotheke während des letzten Jahres wichtige medizinische Güter nach Vorgaben des BAG beschafft. Der Verbrauch durch das Gesundheitswesen Schweiz ist geringer ausgefallen als ursprünglich befürchtet, weshalb bis Ende 2022 insbesondere einige Chargen von Hygieneund FFP2/FFP3-Masken sowie Desinfektionsmittel das Ablaufdatum erreichen.

Wie an der Medienkonferenz der Armeeapotheke am 11. Februar angekündigt, sollen nach Möglichkeit keine Masken vernichtet werden. Die Armee hat in enger Absprache mit ihren Partnern in Gesundheitswesen und Verwaltung entschieden, dass ein Teil dieses Materials stark vergünstigt verkauft werden soll. Deshalb initiiert die Armeeapotheke eine Direktvermarktung durch den Bund, gemäss Art. 17 der Covid-19-Verordnung 3. Der Verkauf richtet sich ausschliesslich an die Kantone, die Gemeinden und Pflegeeinrichtungen.

In diesen Tagen hat die Armeeapotheke den Kantonen und, via dem Schweizerischen Gemeindeverband, den Gemeinden ein entsprechendes Angebot zugestellt. Die Pflegeinstitutionen erhalten die Information über die Gemeinden und/oder die kantonalen Verbände der betroffenen Branchen (H+, CURAVIVA, Spitex). Die angebotenen medizinischen Güter dürfen nur für den Eigengebrauch erworben werden. Ein Weiterverkauf ist ausgeschlossen. An schweizerische Hilfsorganisationen werden Masken auf Anfrage kostenlos abgegeben.

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