Emissionshandelssystem: Erhebung der Daten für die Luftfahrt im Jahr 2018

Bern, 02. Eine Voraussetzung für die Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystems (EHS) mit demjenigen der Europäischen Union (EU) ist der Einbezug der Treibhausgasemissionen der Luftfahrt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 die Verordnung genehmigt, die die Erhebung der luftfahrtbezogenen Daten regelt. Entsprechend der Absicht der EU sind nur Flüge innerhalb der Schweiz sowie Flüge von der Schweiz in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von der Erhebung betroffen. Im Januar 2016 wurde das Abkommen über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der Europäischen Union (EU) paraphiert. Nach seiner Unterzeichnung und Ratifikation durch die beiden Vertragsparteien wird dieses Abkommen Schweizer Unternehmen Zugang zu einem grösseren Markt sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen wie europäischen Unternehmen bieten. Da die Emissionen der Luftfahrt seit 2012 im europäischen EHS erfasst werden, beabsichtigt die Schweiz, ab dem Zeitpunkt der Verknüpfung der beiden Systeme die Luftfahrt in das Schweizer EHS einzubeziehen.
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