Gentests: Eröffnung der Vernehmlassung zur Anpassung bestimmter Regeln

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Nach der Revision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) im Jahr 2018 müssen auch einzelne Ausführungsbestimmungen angepasst werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat zwei Verordnungsrevisionen in die Vernehmlassung geschickt: die Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) und die Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivilund Verwaltungsbereich (VDZV). Unter anderem sollen in Zukunft auch andere Gesundheitsfachpersonen als Érztinnen und Érzte bestimmte Gentests anordnen können. Die Analyselaboratorien müssen zudem strengere Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Oktober 2020. Das Gesetz und die Verordnungen sollen 2021 in Kraft treten. Das Parlament hat 2018 das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) revidiert, um die Voraussetzungen zu regeln, unter denen genetische Untersuchungen im medizinischen und nicht-medizinischen Bereich durchgeführt werden dürfen.
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