Nachdem der Zuger Kantonsrat am 29. Februar die Vorlage zur Anschubfinanzierung des neuen Instituts verabschiedet hatte, ist die Referendumsfrist am 6. Mai ungenutzt abgelaufen. Damit ist der Weg frei für die Gründung eines «Zuger Instituts für Blockchainforschung an der Universität Luzern» mit neun neuen Lehrstühlen. Gleichzeitig erhält die Hochschule Luzern (HSLU) die Möglichkeit, ihre bereits bestehenden Aktivitäten in der Blockchain-Forschung zu verstärken. Ebenfalls wird eine Kooperationsund Kommunikationsplattform, ein sogenannter Hub, geschaffen. Während die HSLU ihre Expertise aus den Bereichen Informatik, Finance, und Technik einbringt, steuert die Universität Luzern die humanwissenschaftliche Perspektive - beispielsweise Recht, Politik, Makroökonomie, Philosophie und Soziologie - bei.
Humanwissenschaftliche Perspektive
Die Forschung wird demnach einen breiten Ansatz verfolgen und sich nicht ausschliesslich auf technologische Fragestellungen beschränken. Stattdessen finden auch die weitreichenden Effekte der Blockchain-Technologie auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Politik eingehende Beleuchtung - also Bereiche, für die es die Humanwissenschaften braucht, auf die sich die Universität Luzern spezialisiert hat. Das Zuger Institut soll weltweit eines der führenden Forschungsinstitute werden, das derartige Fragestellungen untersucht. Alexander Trechsel, Prorektor Forschung, ist Projektleiter seitens der Universität Luzern. Er sieht den Kanton Zug wegen seiner Position im sogenannten Crypto Valley als «idealen Partner für den Aufbau eines Blockchain-Instituts aus humanwissenschaftlicher Perspektive». Die Initiative sei auch deshalb so gross gefasst, «weil wir eine kritische Masse von hervorragenden Forscherinnen und Forschern aufbauen möchten», so der Projektleiter. Trechsel betont zudem die Tragweite der Initiative. Sie sei «ein wichtiger Entwicklungsschritt und eine grosse Chance für die Universität Luzern zusammen mit ihren Partnerinstitutionen im In- und Ausland».Die Initiative soll nach Ablauf der kantonalen Anschubfinanzierung auf nachhaltige Finanzierungsgrundlagen gestellt werden. In diesem Zusammenhang erfolgt nach drei Jahren eine Evaluation durch externe Expertinnen und Experten.