Horizon-Paket 2021-2027: Bundesrat ermöglicht Direktfinanzierung und prüft weitere Massnahmen
Die Schweiz gilt beim EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon Europe» und bei den damit verbundenen Programmen und Initiativen bis auf Weiteres als nicht assoziiertes Drittland. In diesem Status können Forschende und Innovatoren in der Schweiz an rund zwei Dritteln des Programms teilnehmen. Sie erhalten aber keine Finanzierung der Europäischen Kommission. Am 20. Oktober 2021 hat der Bundesrat das WBF mit der direkten Finanzierung der betroffenen Akteure beauftragt und die dafür notwendigen Kreditverschiebungen genehmigt. Zudem hat er das WBF in Zusammenarbeit mit dem EFD beauftragt, allfällige Ergänzungsund Ersatzmassnahmen zur Stärkung des Schweizer Forschungsund Innovationsstandorts zu prüfen. Da die Schweiz beim Horizon-Paket 2021-2027 zurzeit als nicht assoziiertes Drittland gilt, können sich Schweizer Akteure aus Forschung und Innovation nur an zwei Dritteln des Programms beteiligen. Auch dort, wo die Teilnahme möglich ist, erhalten die Schweizer Projektpartner keine Finanzierung von der Europäischen Kommission, sondern vom Bund bzw. Diese Direktfinanzierung ist im Bundesbeschluss zum Horizon-Paket aus dem Jahr 2020 vorgesehen.