Klimagesetz: Bund reduziert direkte und indirekte Emissionen

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Bern, 14.08.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 über die Umsetzung seiner Vorbildfunktion im Energieund Umweltbereich beraten. Er hat die Bundesverwaltung beauftragt, die nötigen Massnahmen zur Reduktion ihrer direkten und indirekten Emissionen aufzuzeigen und die Kosten dafür zu beziffern.

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 18. Juni 2023 das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; AS 2023 655) mit 59,1 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Gemäss Artikel 10 dieses Gesetzes soll die Bundesverwaltung bis 2040 klimaneutral sein. Der Bundesrat hat nun die Bundesverwaltung beauftragt, die zur Reduktion der direkten und indirekten Emissionen nötigen Massnahmen zu definieren und ein Finanzierungskonzept auszuarbeiten. Die mit den Massnahmen verbundenen Investitionsund Betriebskosten sowie die nötige Gegenfinanzierung sollen in künftige Finanzplanungen einbezogen werden. Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sollen ebenfalls berücksichtigt und separat aufgeführt werden.

Des Weiteren will der Bundesrat wissen, wie die geeigneten Flächen bei Infrastrukturen des Bundes zur Produktion von Sonnenenergie genutzt werden können (gemäss Artikel 45b Energiegesetz) und wie sich die erhöhten Anforderungen an das ressourcenschonende Bauen umsetzen lassen (gemäss Artikel 35j E-Umweltschutzgesetz).

Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in die Verordnungsbestimmungen zur Klimaschutz-Verordnung integriert und im Sommer 2025 in die Vernehmlassung geschickt.

Die Ausarbeitung des Konzepts zur Reduktion der vorund nachgelagerten Emissionen wird zu einem späteren Zeitpunkt angegangen. Als Grundlage dafür wird bis Ende 2025 eine Treibhausgasbilanzierung erstellt werden, welche auch die relevanten vorund nachgelagerten Emissionen umfasst. Die heutigen Massnahmen und Zielvorgaben für die Reduktion dieser Emissionen, die von der zentralen Bundesverwaltung bereits umgesetzt und ausgewiesen werden, bleiben bestehen, und die damit verbundenen Massnahmen werden weitergeführt. Dazu gehören insbesondere die Weiterführung des «Aktionsplans Flugreisen» und der Reduktionsmassnahmen sowie ein Absenkpfad für Dienstreisen mit dem Flugzeug.

Der Bundesrat
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Generalsekretariat UVEK
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Bundesamt für Umwelt BAFU
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