Lichtemissionen: Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für Verordnungsänderung

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Bern, 21.11.2018 - An seiner Sitzung vom 21. November 2018 hat der Bundesrat beschlossen, auf eine Änderung der Naturund Heimatschutzverordnung (NHV) zu verzichten, welche den Schutz von Arten und Lebensräumen vor Lichtemissionen verbessern würde. Dabei stützte er sich auf einen Bericht des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Dieser war zum Schluss gelangt, dass die geltenden Bestimmungen ausreichen.

In Erfüllung des Postulats 09.3285 «Lichtemission und Artenvielfalt» von Nationalrätin Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) hatte der Bundesrat 2013 einen ersten Bericht mit dem Titel «Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen» genehmigt. Im Anschluss daran beauftragte er das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), zu prüfen, ob zur besseren Berücksichtigung der Auswirkungen von Lichtemissionen auf die Artenvielfalt eine Ergänzung der Verordnung über den Naturund Heimatschutz (NHV) erforderlich ist.

Diese Prüfung ergab, dass die heute geltenden Bestimmungen einen ausreichenden Schutz der Arten und Lebensräume gewährleisten. Am 21. November 2018 nahm der Bundesrat vom Ergebnis dieser Prüfung Kenntnis und beschloss, auf eine Änderung der NHV zu verzichten.

Im Bericht des UVEK werden die verschiedenen bundesrechtlichen Gesetzesgrundlagen über den Schutz der Arten und Lebensräume - Umweltschutzgesetz, Naturund Heimatschutzgesetz, Jagdgesetz, Fischereigesetz - gesamthaft analysiert. Die Vollzugshilfe über Lichtemissionen wird gegenwärtig vom Bundesamt für Umwelt überarbeitet. Darin werden die Bedürfnisse der Arten und natürlichen Lebensräume erörtert und Massnahmen für einen besseren Schutz empfohlen.