Minamata-Übereinkommen zu Quecksilber: Zweite Vertragsparteienkonferenz in Genf

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Bern, 07.11.2018 - Die Vertragsparteien des Minamata-Übereinkommens treffen sich vom 19. bis 23. November 2018 in Genf zu ihrer zweiten internationalen Konferenz. Das Übereinkommen hat zum Ziel, die mit dem hochgiftigen Schwermetall Quecksilber verbundenen Risiken zu minimieren. An der Konferenz wird sich die Delegation der Schweiz dafür einsetzen, dass Genf als Sitz für die Konvention bestätigt wird. Der Bundesrat hat am 7. November 2018 das Mandat für die Delegation verabschiedet.

Mit dieser zweiten Vertragsparteienkonferenz, die vom 19. bis 23. November 2018 in Genf stattfindet, soll die Konvention ihre Arbeit zum Schutz vor dem Risiko mit Quecksilber weiter vorantreiben. Die Schweizer Delegation wird sich für die Festlegung von Grenzwerten für quecksilberhaltige Abfälle sowie für ambitionierte Vorgaben und Richtlinien einsetzen. Sie unterstützt zudem ein griffiges Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Konvention.

Seit der ersten Konferenz im letzten Jahr führt das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) das Minamata-Sekretariat in Genf. Dieses Jahr sollen die Einzelheiten der Organisation des Sekretariats festgelegt werden, namentlich auch die Form der Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Basel-, Rotterdamund Stockholm-Konventionen. Die Schweiz wird sich hierfür sowie für eine definitive Bestätigung des Sitzes in Genf einsetzen. Damit das Sekretariat seine Aufgaben erfüllen kann, wird sich die Schweiz für ein angemessenes Budget aussprechen. 

Marc Chardonnens wird die zweite Vertragsparteienkonferenz des Minamata-Übereinkommens in Genf präsidieren. Der Bundesrat erteilt dem Direktor des Bundesamts für Umwelt (BAFU) für diese Konferenz den Titel eines Staatssekretärs, wie er am 7. November 2018 beschlossen hat. Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird von Botschafter Franz Perrez geleitet.