Seit mehr als hundert Jahren arbeiten die Schweiz und Österreich beim Hochwasserschutz an der gemeinsamen Rheinstrecke zusammen. Für umfangreiche Verbesserungen des Hochwasserschutzes ist ein neuer Staatsvertrag erforderlich. Am 11. August 2021 hat der Bundesrat das Mandat der Schweizer Delegation für die Aushandlung des Vertrags verabschiedet.
1892 schloss die Schweiz mit Österreich-Ungarn einen ersten Staatsvertrag über die Regulierung des Rheins von der Illmündung bis zum Bodensee (Alpenrhein) ab. Dieser wurde durch zwei Staatsverträge in den Jahren 1924 und 1954 ergänzt. Weil neue, wichtige Bauarbeiten (Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein «Rhesi») geplant sind, ist der Abschluss eines neuen Staatsvertrags mit Österreich notwendig. An der gemeinsamen Rheinstrecke wären bei einem grossen Hochwasser rund 300’000 Menschen betroffen; das Schadenpotenzial liegt bei über 11 Milliarden Franken.
Gemäss den bestehenden Staatsverträgen ist die «Internationale Rheinregulierung» (IRR) für den Ausbau und Unterhalt der internationalen Strecke am Alpenrhein zuständig. Das Entscheidungsorgan der IRR setzt sich aus gleich vielen Vertretern beider Staaten zusammen. Im Jahr 2009 beauftragten die Regierungen der Schweiz und Österreichs die IRR, den weiteren Ausbau des Hochwasserschutzes zu planen.
Das Projekt ist inzwischen unter breiter Mitwirkung der Betroffenen ausgearbeitet worden. Es sieht vor, die Kapazität des Rheins an der gemeinsamen Strecke von 3100 m3/s auf 4300 m3/s auszubauen. Das erhöht den Schutz vor Überflutung durch den Rhein. Zusätzlich hat diese Massnahme wesentliche positive Auswirkungen für die Natur. Dadurch können beispielsweise ursprüngliche Lebensräume für Tiere und Pflanzen wiederhergestellt werden. Die Arbeiten auf der 26 Kilometer langen Strecke dürften insgesamt rund 20 Jahre in Anspruch nehmen.
Der neu auszuhandelnde Staatsvertrag wird die rechtliche Grundlage für das Hochwasserschutzprojekt darstellen. Neben den durchzuführenden Arbeiten sollen darin auch die Finanzierung und der institutionelle Status der IRR geregelt werden. Der Staatsvertrag wird sich auf den Ansatz des integralen Hochwasserrisikomanagements stützen. Dabei ist die Schweiz bestrebt, optimale Lösungen hinsichtlich Sicherheit, Ökologie und Kosten zu erreichen.
Der Bundesrat hat am 11. August 2021 das Mandat für die Verhandlungen verabschiedet. Der Staatsvertrag und die Finanzierung müssen nach den Verhandlungen von den Regierungen und den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Die Schweizer Delegation wird von der stellvertretenden Chefin der Abteilung Internationales des Bundesamts für Umwelt BAFU, Martine Rohn-Brossard, geleitet. Der Delegation gehören neben dem BAFU auch Vertreterinnen und Vertreter des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an.
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Staatsvertrag über die Regulierung des Alpenrheins: Bundesrat genehmigt Verhandlungsmandat
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