An seiner Sitzung vom 30. November 2018 hat der Bundesrat die Botschaft für ein neues Tabakproduktegesetz an das Parlament überwiesen. Die Vorlage untersagt landesweit den Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige und beinhaltet eine differenzierte Regelung von E-Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen.
Der Tabakkonsum ist eines der gravierendsten Probleme für die öffentliche Gesundheit und die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz. In der Schweiz rauchen über zwei Millionen Menschen, was rund einem Viertel der Bevölkerung entspricht. Jedes Jahr sterben 9500 Personen (das sind 15% der Todesfälle in der Schweiz) vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, das heisst an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, an Krebs oder an einer Atemwegserkrankung.
Der Entwurf des Tabakproduktegesetzes verstärkt den Jugendschutz, indem der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige landesweit untersagt wird. Je nach Kanton beträgt diese Altersgrenze derzeit 16 oder 18 Jahre, wobei drei Kantone überhaupt keine Alterslimite kennen. Das Gesetz sieht zudem die Legalisierung von Snus vor. Bei nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten und bei Tabakprodukten zum Erhitzen ist eine gegenüber herkömmlichen Zigaretten differenzierte Reglementierung vorgesehen. Diese Produkte werden dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen unterstellt. Damit wird ihre Verwendung an Orten mit Rauchverbot untersagt.
Gemäss Parlamentsauftrag von 2016 (Rückweisung) sieht die Vorlage keine neuen Werbebeschränkungen vor. Da der Gesetzesentwurf gewisse Mindestanforderungen bezüglich Werbebeschränkungen und Sponsoring nicht erfüllt, ist die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakkonsums - welches von 181 Ländern ratifiziert wurde - für die Schweiz nicht möglich. Die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens bleibt jedoch ein Ziel des Bundesrates.
Tabakproduktegesetz: Bundesrat überweist Botschaft an das Parlament
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