Unbürokratische Lösung für Saisonmitarbeitende

Unbürokratische Lösung für Saisonmitarbeitende beim Bezug von Arbeitslosengeld in der Zwischensaison

27. April 2018

Das Konsortium Mitarbeiter-Sharing schlägt ein neues Modell bei der Vergabe von Arbeitslosengeldern für Saisonmitarbeitende vor. Mitarbeitende, welche sich für zwei Saisonstellen im Modell Mitarbeiter-Sharing verpflichten, sollen belohnt werden. Sie profitieren im Rahmen eines Pilotversuchs von einer unbürokratischen Lösung der Arbeitslosenversicherung, falls zwischen den Saisons kleine Lücken entstehen. Der Pilotversuch wurde von der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung am 19. April 2018 genehmigt. Ob der Ansatz erfolgreich ist, wird ab dem 1. Januar 2019 während drei Jahren in den Kantonen Graubünden und Tessin getestet.

Die saisonalen Schwankungen, die im Tessin und Graubünden besonders ausgeprägt sind, stellen die Öffentlichkeit, das Gastgewerbe wie auch die Saisonmitarbeitenden vor grosse Herausforderungen. Die Saisonalität lässt sich trotz verschiedener Bemühungen der Leistungsträger in den alpinen Destinationen höchstens punktuell reduzieren und wird aufgrund der Nachfrageschwankungen in absehbarer Zeit eine Realität bleiben. Graubünden und Tessin weisen im kantonalen Vergleich die höchsten saisonalen Schwankungen auf. Die daraus resultierende saisonale Arbeitslosigkeit verursacht dort jährlich wiederkehrende Kosten in zweistelliger Millionenhöhe.

Saisonangestellte sind ihrerseits mit einigen administrativen Hürden konfrontiert. So gelten sie als nicht vermittelbar, wenn sie nach der laufenden Saison bereits eine ergänzende Saisonstelle angenommen haben, und haben damit, gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung während einer allfälligen, kleinen Lücke zwischen den Saisonanstellungen. Des Weiteren sind sie verpflichtet, drei Monate vor dem Ende des Saisonarbeitsvertrags, also just während der strengsten Zeit der Saison, Arbeitsbemühungen nachzuweisen. Um dennoch den Auflagen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu genügen, versenden viele Saisonangestellte wenig ernst gemeinte «Pseudo-Bewerbungen». Durch diese Fehlanreize sind Saisonmitarbeitende oftmals wenig motiviert, überhaupt nach einer ergänzenden, zweiten Saisonstelle zu suchen. Die Arbeitnehmenden sind zum Teil gerade dann arbeitslos gemeldet, wenn im Nachbarkanton Hochsaison ist und Fachkräfte gesucht sind.

Unbürokratisches Schliessen von kleinen Erwerbslücken
«Die aktuelle Situation ist für alle unbefriedigend. Mit der von uns vorgeschlagenen Lösung wollen wir positive Anreize setzen und dem Problem der saisonalen Arbeitslosigkeit mit einem neuen Ansatz begegnen», meint Brigitte Küng, Projektleiterin des Mitarbeiter-Sharing-Programms. Konkret bedeutet es, dass Mitarbeitende, die sich im Mitarbeiter-Sharing-Modell für zwei Saisonstellen pro Jahr - eine Sommerund eine Winterstelle - verpflichten, belohnt werden. Wenn sie sich via Mitarbeiter-Sharing- Plattform registrieren und damit den Nachweis erbringen, nebst der aktuellen Saisonstelle eine Anschlusslösung in Form einer ergänzenden Saisonstelle zu haben, werden sie von der Auflage befreit, Arbeitsbemühungen nachweisen zu müssen und können während maximal sechs Wochen pro Jahr von Arbeitslosenentschädigungen profitieren. Damit können kleine Erwerbslücken, z.B. zwischen den Saisons, unbürokratisch überbrückt werden.

Der Vorschlag des Mitarbeiter-Sharing-Konsortiums wurde von der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung genehmigt. Am 19. April 2018 entschied die Aufsichtskommission, dass die vorgeschlagene Lösung während drei Jahren getestet werden kann. Für die Dauer des Pilotversuchs ist diese pragmatische Lösung allerdings auf Mitarbeitende mit Wohnsitz in den Kantonen Graubünden und Tessin beschränkt. Sollte der Pilotversuch erfolgreich verlaufen, könnte sich diese Lösung in der Schweiz breiter durchsetzen.