Die Universitätsleitung der Universität Zürich lässt die Umstände der Kündigung gegen Prof. Iris Ritzmann prüfen. Weiter hat sie beschlossen, auf die Rückforderung der Lohnzahlungen und auf die Überprüfung der Lehrbefugnis zu verzichten. Abklärungen der UZH haben ergeben, dass nur Telefonieund E-Mail-Daten im zu bestimmten Medien und Inhalte von rund einem Dutzend E-Mails der Staatsanwaltschaft herausgegeben worden sind.
Die Universitätsleitung der Universität Zürich hat sich an einer ausserordentlichen Sitzung mit den Entwicklungen als Folge der Entlassung einer Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Instituts und Museums befasst. Sie hält am Kündigungsentscheid fest. Gleichzeitig hat sie beschlossen, auf eine Rückforderung der seit der Amtseinstellung ausgerichteten Lohnzahlungen und auf die Überprüfung der Lehrbefugnis zu verzichten. Prof. Iris Ritzmann bleibt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist im Amt eingestellt.
Die Universitätsleitung hat angesichts der Reaktionen, die der Kündigungsentscheid ausgelöst hat, Heinrich Koller, ehemaliger Direktor des Bundesamtes für Justiz des EJPD, mit einer Überprüfung der Umstände der Kündigung beauftragt. Über die Ergebnisse dieses Gutachtens wird die Öffentlichkeit zeitnah informiert.
Im Weiteren hat die Universitätsleitung als Sofortmassnahme den Verdacht einer umfangreichen «Ausforschung» von Mitarbeitenden und Studierenden im Zusammenhang mit der laufenden Strafuntersuchung der Zürcher Staatsanwaltschaft intern untersucht. Auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft hat die UZH im Rahmen der Ermittlungen Daten von Mitarbeitenden herausgegeben. Es handelt sich dabei um Telefonie-Daten für Anrufe an definierte Medien und E-Mail-Daten zu definierten diverser Medien. Auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft wurden von rund einem Dutzend E-Mails auch die Inhalte herausgegeben.
Eine Delegation der Universitätsleitung hat im Übrigen mit Vertretern des akademischen Protests und der Studierenden eine konstruktive Aussprache geführt, während der beide Seiten ihre Standpunkte darlegen konnten. Entscheide wurden dabei keine gefällt, aber es besteht die Absicht, diesen Dialog weiterzuführen.