Der Bundesrat hat am 17. Februar 2021 Massnahmen zur Optimierung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel beschlossen. Neu wird per 1. Januar 2022 die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zugeordnet. Die Rolle des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) im Beurteilungsprozess sowie die strategische Führung des Steuerungsausschusses werden gestärkt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bleibt weiterhin für die landwirtschaftlichen Aspekte zuständig. Die Pflanzenschutzmittelverordnung soll entsprechend revidiert werden.
Aktuell ist das BLW für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Die wissenschaftliche Risikobeurteilung der Gesuche erfolgt durch das BLV, das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die Forschungsanstalt Agroscope. Das BAFU ist für die ökotoxikologische Einstufung der Produkte zuständig und bei der Genehmigung von neuen Wirkstoffen im Verfahren involviert. Ende 2019 hatte ein externer Evaluationsbericht gezeigt, dass der Prozess für die Zulassung verbessert werden kann. Daraufhin wurden die Organisation und die Zuteilung der Aufgaben überprüft. Das Ziel war es, die strategische Führung zu stärken, die Transparenz weiter zu erhöhen und die Unabhängigkeit der Zulassungsorgane zu stärken.
Strategische Führung wird gestärkt
Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel, zuständig für die Festlegung der Strategie der Zulassungsstelle, nimmt künftig seine strategische Führungsfunktion stärker wahr. Der Ausschuss setzt sich aus den Direktorinnen und Direktoren des BAFU, BLW, BLV, SECO und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen.
Neue Zuständigkeiten
Per 1. Januar 2022 werden die Zuständigkeiten neu geregelt. Die Zulassungsstelle wird dem BLV zugeordnet. Damit wird die Risikobeurteilung stärker vom Risikomanagement und der Zulassung getrennt und die Unabhängigkeit gestärkt. Das BAFU bekommt mehr Gewicht: Dem Amt obliegt neu die Hauptverantwortung bei der Beurteilung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt.
Das BLW wird weiterhin die landwirtschaftlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem nachhaltigen Schutz der Kulturen gegen Krankheiten und Schädlinge beurteilen. Für die Umsetzung dieser Massnahmen soll die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) entsprechend angepasst werden.
Weitere Optimierungsmassnahmen, die im Evaluationsbericht vorgeschlagenen worden sind, werden in einem zweiten Schritt umgesetzt. Dies bedarf zusätzlicher Anpassungen der PSMV, die dem Bundesrat bis Mitte 2023 vorgelegt werden sollen.
Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmit-tel wird verbessert
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