Bundesrat genehmigt Bericht zur Regulierung der neuen Gentechnik-Verfahren
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 den Bericht «Regulierung der Gentechnik im Ausserhumanbereich» verabschiedet. Er erfüllt damit drei Postulate zum Gentechnikrecht und zu den neuen gentechnischen Verfahren. Das Gentechnikgesetz ist 2004 in Kraft getreten. Seit Ende 2005 gilt in der Schweiz aufgrund einer Volksabstimmung ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen. In den letzten Jahren wurden neue gentechnische Verfahren entwickelt, denen auch in der Pflanzenzüchtung ein grosses Potenzial zugeschrieben wird. Sie könnten insbesondere zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Landund Ernährungswirtschaft beitragen. Der Bundesrat hat am 1. Februar 2023 den Bericht «Regulierung der Gentechnik im Ausserhumanbereich» genehmigt.



