Freiburger Rechtsprofessorin überzeugt Deutschen Bundesgerichtshof
Die Forschungsergebnisse der Freiburger Rechtsprofessorin Christiana Fountoulakis werden künftig in den 83 Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts den Wirtschaftsalltag prägen. Neu soll im Streitfall nicht nationales Recht, sondern die UN-Konvention gelten. Der jungen Rechtsprofessorin Christiana Fountoulakis ist gelungen, wovon manche nur träumen können: Der Bundesgerichtshof (BGH), das oberste ordentliche Gericht Deutschlands, hat sich zur Klärung einer umstrittenen Frage zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on the International Sale of Goods, CISG), dem grössten internationalen übereinkommen auf dem Gebiet des Vertragsrechts, ausdrücklich der von Christiana Fountoulakis verfochtenen Auffassung angeschlossen. Professorin Fountoulakis' Beitrag ist eine Antwort auf die häufig gestellte, aber bisher ungeklärte Frage der Verrechnung. Nehmen wir an, die Schweizer Firma X kauft von der finnischen Firma Y Rohmaterial für die Produktion von Isolationsmaterialien. Bei der Lieferung stellt sich heraus, dass das Rohmaterial schadhaft ist. Der Käufer überweist nicht den vollen Betrag der Rechnung und verrechnet somit den Schaden. In der Schweiz ist diese Art der Verrechnung üblich. In anderen Ländern muss der Käufer die Frage mit einer Klage vor Gericht regeln. Zahlreiche weitere Fragen, etwa zu Beweis, Währung, Fristen und Wirkungen, werden weltweit unterschiedlich gehandhabt, was zu einer Uneinigkeit unter Rechtsexperten des internationalen Rechts geführt hat. Welches Recht soll gelten?