Nanomaterial-Analysen für Konsumgüter

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Freiburg, 23. Januar 2020 - Ab dem Jahr 2021 müssen Hersteller von Lebensmitteln und Kosmetika in der Schweiz auf den Produkten deklarieren, ob sie Nanomaterialien enthalten. Heute wurde am Adolphe Merkle Institut in Freiburg 'Swiss NanoAnalytics' eingeweiht. Die Dienstleistungsplattform hilft der Industrie und den Behörden beim Nachweis und damit der Deklaration von Nanomaterialien in Produkten. Künstlich hergestellte Titandioxid-Nanopartikel werden als Weissmacher in Kaugummis, Zahnpasten und Sonnencremes eingesetzt. Nanopartikel aus Siliziumdioxid sorgen dafür, dass Gewürze, Frühstücksflocken und Saucen nicht verkleben. Sie werden heute bereits als Inhaltsstoffe auf den Verpackungen aufgeführt (E171 beim Titandioxid und E551 beim Siliziumdioxid). Mit der neuen Deklarationspflicht von Nanomaterialien in Lebensmitteln und Kosmetika müssen ab Mai 2021 alle Hersteller die Ergänzung 'Nano' anbringen, wenn der jeweilige Inhaltsstoff in Nano-Form vorliegt.
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