Das Welterbekomitee ist für die Umsetzung des Ébereinkommens zum Schutz des Kulturund Naturgutes der Welt aus dem Jahr 1972 zuständig, das die Schweiz 1975 ratifiziert hat. Dieses wichtige UNESCO-übereinkommen regelt die Erhaltung von Kulturund Naturgütern von aussergewöhnlichem universellem Wert für künftige Generationen.
Die 21 Mitglieder des Welterbekomitees werden aus den 196 Vertragsstaaten des Ébereinkommens für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Sie sind für die Eintragung neuer Güter in die Liste des Welterbes (derzeit 1248 Güter, darunter 13 in der Schweiz) und die Beurteilung des Erhaltungszustands der bereits eingetragenen Güter zuständig und sorgen für eine effektive und effiziente Umsetzung des Ébereinkommens.
Die Schweiz, die weltweit für die Qualität der Verwaltung ihrer Naturund Kulturgüter anerkannt ist, war bereits von 1978 bis 1985 und zuletzt von 2009 bis 2013 Mitglied des Welterbekomitees.
Im Rahmen des neuen Mandats will die Schweiz, die durch Fachpersonen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), des Bundesamts für Kultur (BAK) und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vertreten sein wird, insbesondere den Erfahrungsund Wissensaustausch im Bereich des Schutzes und der Verwaltung von Naturund Kulturgütern verbessern, zur langfristigen Erhaltung des Kulturund Naturerbes beitragen, das Ébereinkommen als Katalysator für die weltweite Erhaltung von kulturellen Ausdrucksformen,ÖLandschaften und Biodiversität nutzen und das Kulturund Naturerbe als wesentliche Ressource für Einzelpersonen und Gemeinschaften fördern.

