andere versicherungsbeiträge
Rentenfonds (2.Säule)
Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, gibt es folgendes zu beachten:
- Ständige Auswanderung in ein EU-/EFTA-Land: In diesem Fall ist ein vorzeitiger Bezug des gesparten Kapitals nicht möglich. Sie müssen an Ihrem neuen Niederlassungsort über eine obligatorische Renten-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung verfügen. Der obligatorische Teil verbleibt auf einem Sperrkonto in der Schweiz und kann ausbezahlt werden, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Den restlichen Teil Ihrer 2. Säule (der überobligatorische Teil) können Sie sich jedoch bar auszahlen lassen.
- Ständige Auswanderung in ein Nicht-EU/EFTA-Land: Die Beiträge können komplett ausbezahlt werden (obligatorischer und überobligatorischer Teil). Fragen Sie Ihre Pensionskasse nach detaillierten Informationen.
Sonstige Beiträge
Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung, der Krankenvericherung und der Mutterschaftsversicherung werden bei Wegzug aus der Schweiz nicht zurückbezahlt, da es sich um Umverteilungsversicherungen handelt.
Unfallversicherung für Stipendianten und Stipendiantinnen des SNF und für angehende Forschende
Seit dem 1. Januar 2022 sind die SNF-Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst für die Unfallversicherung verantwortlich, z.B. im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung (Personen ohne Arbeitgeber müssen das Unfallrisiko in ihrer obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz einschliessen).
Je nach individueller Situation kann es andere Lösungen geben, z.B. Unfallversicherung direkt bei der Gastinstitution im Ausland oder bei einem Versicherer. Siehe: SNF-Informationsset.
Weitere Informationen
- Das vorsorgeforum bietet alle wichtigen Informationen über Pensionsfonds.
- Die BVG-Stiftung bietet ebenfalls nützliche Informationen über Pensionsfonds.
- Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bietet allgemeine Informationen zu den Sozialversicherungen (AHV/IV/IV-System) und den Schweizer Pensionskassen.
- Der Sicherheitsfonds BVG bietet alle wichtigen Informationen zu den Abkommen mit den EU- und EFTA-Ländern im Bereich der beruflichen Vorsorge.
- ch.ch: Nützliche Informationen über Ihre Pflichten und Rechte sowie über den Alltag von Auslandschweizern.
- Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat einen nützlichen Leitfaden für Auslandschweizer herausgegeben.