unfallversicherung

unfallversicherung

Was ist eine Unfallversicherung?

  • Die Unfallversicherung deckt medizinische Behandlungen, Taggelder und Renten. Auch Versicherungsansprüche bei Unfällen im Ausland sind gedeckt.
  • Alle erwerbstätigen Personen sind obligatorisch versichert.
  • Die Prämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten werden vom Arbeitgeber bezahlt; die Prämien für Nichtberufsunfälle werden vom Arbeitnehmer bezahlt und vom Lohn abgezogen. Abweichende Vereinbarungen zu Gunsten des Arbeitnehmers sind möglich.

Bin ich automatisch versichert?

  • Alle erwerbstätigen Personen sind obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie gegen Berufskrankheiten versichert. Arbeitslose Personen, die als arbeitslos gemeldet sind, sind ebenfalls versichert.
  • Die folgenden Personen sind nicht automatisch versichert:
    • Personen, die weniger als 8 Stunden pro Woche beschäftigt sind, sind nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert.
    • Selbstständig Erwerbstätige, Hausfrauen.

Nicht versicherte Personen können eine Unfallversicherung abschließen (siehe unten).

Wer sind die Unfallversicherungsträger?

  • Die Unfallversicherung wird je nach Betriebsart von der Schweizerischen Unfall- und Versicherungsanstalt (SUVA) oder anderen anerkannten Unfallversicherungsträgern durchgeführt. Das Versicherungsverhältnis mit der SUVA ist gesetzlich festgelegt, d.h. es gibt keine besonderen Bestimmungen, während das Versicherungsverhältnis mit anderen Versicherungsträgern auf einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherer beruht. Ist der Arbeitnehmer im Falle eines Unfalls nicht über den Arbeitgeber versichert, werden die Leistungen von der Ausgleichskasse erbracht.
  • Eine Liste der zugelassenen Unfallversicherungsträger finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

  • Eine Übersicht über die Unfallversicherung, bereitgestellt von ch.ch.
  • Das Bundesamt für Gesundheit BAG bietet allgemeine Informationen zur Unfallversicherung.
  • Der Schweizerische Versicherungsverband informiert über öffentliche und private Unfallversicherungen.
  • Die Schweizer Regierung hat die Broschüre "Schweizerisches Sozialversicherungssystem" herausgegeben: Aufenthalt in der Schweiz und Ausreise, Informationen für ausländische Staatsangehörige", die in mehreren Sprachen erhältlich ist.


Quelle: BAG, ch.ch